Kann ich das 13. Monatsgehalt vom Arbeitgeber fordern ?

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31. Januar 2011 gekündigt. In meinem Arbeitsvertrag heißt es wörtlich: Das 13. Monatsgehalt wurde vereinbart und erstmalig im November 2006 ausbezahlt. Ich habe aber weder Ende 2009 noch Ende 2010 ein 13. Monatsgehalt erhalten. Begründung mündlich: Können wir nicht bezahlen. Solange ich noch in der Firma beschäftigt war, habe ich mich nicht getraut, den Betrag einzufordern, außerdem bin ich mir nicht sicher, ob ich das Recht dazu habe. 
Meine Frage:
Kann man das Geld einfordern?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Es ist Ihr gutes Recht, die Ihnen zustehenden und vereinbarten Leistungen, gleichviel ob Gehalt, Urlaub, Urlaubsentgelt, Weihnachtsgeld oder eben 13. Monatsgehalt geltend zu machen oder darauf zu verzichten. Sofern der Arbeitgeber nicht von sich aus das 13. Gehalt abgerechnet und ausgezahlt hat, wozu er (unaufgefordert!) verpflichtet gewesen wäre, sind Sie nicht zur sofortigen Geltendmachung verpflichtet. Insbesondere kann aus einer nicht erfolgten sofortigen Monierung kein Verzicht hergeleitet werden. Es gelten die normalen Verjährungsfristen, d.h. Sie müssen Ihre Ansprüche aus 2009 bis spätestens 31.12.2012 und für das Jahr 2010 bis spätestens 31.12.2013 geltend gemacht haben. Da sich der Arbeitgeber bereits in Verzug befindet, hat er den Betrag ab Fälligkeit zu verzinsen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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