GEZ - Geräte anmelden

Online-Rechtsberatung
Stand: 10.03.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:
  1. Wir zahlen seit Jahren die GEZ Gebühr für unsere privaten Radios und Fernseher.
  2. Ich bin selbständiger Handelvertreter und besitze seit 2002 ein Auto mit Navi und Radio, dass nicht angemeldet ist. Weiterhin habe ich natürlich einen PC mit Internetanschluß. Auch der ist nicht angemeldet als "Neuartiges Rundfunkgerät".
    Der PC wird gemischt privat/geschäftlich genutzt.
  3. mein Geschäft ruht faktisch seit drei Jahren - bin 60 Jahre und habe nicht vor die Geschäfttätigkeit wieder aufzunehmen.
  4. Jetzt habe ich den dritten Brief der GEZ erhalten mit der Aufforderung eventuell vorhandene Geräte, die Gewerblich genutzt werden anzumelden.

Wie soll ich mich verhalten um möglichst Preiswert rauszukommen?

Ignorieren? PKW Radio anmelden und nachzahelen? PC anmelden ?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Ihnen ist bekannt, dass unabhängig von der Gebührenpflicht im privaten Bereich eine getrennte Gebührenpflicht für die GEMA im gewerblichen Bereich gehört. In beiden Fällen ist es nicht entscheidend, wie und ob Geräte genutzt werden - maßgeblich ist allein, ob Geräte vorhanden sind, die zum Rundfunkempfang grundsätzlich geeignet sind.

Vor diesem Hintergrund wäre sowohl das Radio im PKW wie der PC gebührenpflichtig bei einer Benutzung im gewerblichen Bereich. In beiden Fällen kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang eine private/gewerbliche Nutzung erfolgt. Alleine 1 Fahrt mit dem PKW zu gewerblichen Zwecken, z.B. zur Wahrnehmung eines Termins macht ihn schon zum gewerblichen Fahrzeug.

Für daszukünftige Verhalten kann ich Ihnen nur nahelegen, das Gewerbe abzumelden, da Sie es eh nicht mehr ausüben. Allein die Abmeldung beseitigt insoweit auch die GEZ-Pflicht.

Bis zu diesem Zeitpunkt würde ich das Autoradio auch anmelden. Zumindest für den Zeitraum, den Sie den PKW besitzen, müssen Sie auch mit einer Nachforderung rechnen.

Soweit Sie nachweisbar in der zurückliegenden Zeit gewerrblich nicht mehr tätig waren, spricht nichts dafür, den PC zusätzlich anzumelden. Er gehört dann zur Privatsphäre, die durchIhre Gebührenzahlungen abgedeckt ist.

Es ist für Gewerbetreibende wweenig erfolgversprechend sich vor der Zahlung des Beitrages für den PKW "drücken" zu wollen, da die Tatsache des Gewerbes anhand öffentlicher Angaben (z.B. im Gewerberegister) schnell nachzuvollziehen ist und die Tatsache, dass Sie einen PKW halten ebenfalls durch die Zulassungsstelle geklärt werden kann. Die GEZ hat insoweit Auskunftsrechte. Geben Sie die Empfangsgeräte nicht freiwillig an und kommt man Ihnen "auf die Schliche", drohen ansonsten erhöhte Gebühren und ein Bußgeld.

Bitte prüfen Sie, ob eine Abmeldung möglich ist und melden Sie in jedem Fall bis zur Aufgabe des Gewerbes den PKW an.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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