Gesetzliche Betreuung Aufheben und stattdessen privat betreut werden

Online-Rechtsberatung
Stand: 07.04.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

ich bin in gesetzlichen Betreuung und will das gerne auf heben oder einen besten Freund zu übertragen. Gibts es da eine möglichkeit weil ich jetzt in Arbeit bin und bekommen mein Geld auf ein konto was in Betreuung ist und bekomme nur 80€ in der Woche mein monatlichen einkommen ist 990€.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Sie können schriftlich einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung bei dem Gericht stellen, das die Betreuung angeordnet hat. In dem Antrag müssen Sie begründen, warum Sie eine Betreuung durch den gerichtlich bestellten Betreuer nicht mehr für notwendig ansehen.

Sie können in dem Schreiben auch vorschlagen statt des gerichtlich bestellten Betreuers eine andere Person zu der Sie Vertrauen haben als Betreuer zu bestellen, also z.B. Ihren Freund.

Das Gericht wird dann prüfen, ob eine Betreuung bei Ihnen noch notwendig ist. Falls dieses der Fall sein sollte, wird es sodann prüfen, ob Ihr Freund persönlich als Betreuer geeignet ist. Insbesondere wird es prüfen, ob er in finanziellen Angelegenheiten so erfahren und zuverlässig ist, dass ihm eine Betreuung anvertraut werden kann.

Wenn Sie also eine Änderung der Situation wünschen, müssen sie einen entsprechenden Antrag beim Betreuungsgericht stellen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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