Pflichten von Grundstücksbesitzer
Wenn ich ein unbebautes und nicht eingezäuntes Grundstück, das zwischen zwei Häusern steht, von den zugewucherten Pflanzen befreie, entstehen dadurch für den Grundstückbesitzer irgendwelche Pflichten?
Als Eigentümer des unbebauten Grundstücks haben Sie dafür einzustehen, dass von diesem Grundstück keine Beeinträchtigungen für die Nachbargrundstücke ausgehen. Für diesen Fall haben die Nachbarn einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB in Verbindung mit den nachbarrechtlichen Bestimmungen Ihres Bundeslandes.
Zu denken wäre in Ihrem Fall vielleicht an vermehrten Samenflug von Unkraut, Sichtbeeinträchtigung, Vermüllung, eventuell auch ästhetische Beeinträchtigungen, wenn das Grundstück stark ungepflegt aussieht.
Ob und wie eine Störung der Nachbarn hier vorliegt hängt stark von den gegebenen Verhältnissen ab, sicherlich auch vom Empfinden der jeweiligen Nachbarn. Üblich dürfte durchaus eine regelmäßige Maht sein, je nach Bewuchs.
Sie lösen diese Verpflichtung jedoch nicht erst aus, wenn Sie jetzt erstmalig tätig werden. Diese folgt – wie oben dargestellt – bereits aus Ihrer Eigentümerstellung.