Vermieter betritt Grundstück ohne Erlaubnis des Mieters

Online-Rechtsberatung
Stand: 21.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Darf ein Vermieter das gemietete Grundstück einfach so betreten und darf er an einen Sonntag eine Wasseruhr austauschen?

Darf er ohne Vor Anmeldung Baumaßnahmen ausüben die in meiner Tätigkeit mich und meine Frau einschenken oder den Gehweg aufbaggern?

Darf er den Rasen und Pflanzen beschädigen und den Edelstahlkamin abbauen und beschädigen?

Antwort des Anwalts
  1. Darf ein Vermieter das gemietete Grundstück einfach so Betreten und darf er Am einen Sonntag eine Wasseruhr austauschen?

Nein. Das Mietgrundstück darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Mieters durch den Vermieter betreten werden. Denn ohne Einverständnis des Mieters macht sich der Vermieter sogar strafbar wegen Hausfriedensbruchs gem. § 123 StGB.

  1. Darf er ohne Vor Anmeldung Baumaßnahmen ausüben die in meiner Tätigkeit mich und meine Frau einschenken oder den Gehweg aufbaggern?

Nein, vielmehr muss der Vermieter hierzu einen Termin mit dem Mieter vereinbaren.

  1. Rasen und pflanzen Beschädigen und den Edelstahl Kamin abbauen und Beschädigen?

Nein. Eine Beschädigung ist selbstverständlich unzulässig, wenn sie vermeidbar ist. Wenn die Beschädigung bei den Reparaturmaßnahmen nicht vermeidbar ist, ist der Vermieter aber immerhin für den verursachen Schaden schadensersatzpflichtig.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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