Selbstständigkeit trotz Hartz 4 möglich?

Online-Rechtsberatung
Stand: 03.03.2015
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Kann jemand, der Hart4 bezieht und sich selbstständig machen will trotzdem weiter Hartz 4 beziehen und die Umsätze dann mit Hartz 4 verrechnen lassen ?...

Nachtrag:
Zum besseren Verständnis möchte ich den Sachverhalt etwas ausführlicher darlegen.
Mein Sohn bezieht Hartz 4 und hat vor dem Sozialamt den Wunsch geäußert, sich selbstständig zu machen (mobiles Reisebüro und Veranstaltungsservice).
Er beantragte daraufhin Zuschüsse für den Start in die Selbstständigkeit. Ihm war klar, dass er sein Gewerbe erst dann anmelden kann, wenn über die Zuschüsse vom Amt entschieden ist.
Ein Sachbearbeiter lies dann durchblicken, dass mein Sohn ruhig schon seine Gewerbeschein beantragen könne. Dies hat er dann auch getan, um mit der Selbstständigkeit zu starten.
Als er seine Unterlagen,- Businessplan Ertragsvorschau, Liquiditätsplan, etc. nebst Gewerbeanmeldung abgab, wurde ihm mitgeteilt, dass dadurch, dass er sein Gewerbe schon angemeldet hat, die finanzielle Unterstützung ( Hartz 4 ) durch das Sozialamt in Frage gestellt ist.
Das Gewerbe hat mein Sohn daraufhin wieder abgemeldet.
Daraufhin hatten wir ein Gespräch beim zuständigen Fallmanager.
Bei einem Gespräch mit dem Fallmanager, bei dem ich persönlich dabei war, wurden meinem Sohn Leistungen nach Hartz 4 weiter zugesagt, weil er das Gewerbe wieder abgemeldet hat.
Auf meinen Hinweis an den Fallmanager, dass doch aber auch Selbstständige Anspruch auf Hartz 4 Leistungen haben, sagte er uns, dass diese Regelung nur für Personen gilt, die schon länger selbstständig sind und die Gefahr besteht in die Insolvenz zu laufen, wenn sie nicht Hartz 4 Leistungen beanspruchen könnten.
Mein Sohn würde gerne sofort mit seiner Selbstständigkeit starten, zumal die Vorarbeiten, wie Internetseiten, Werbung etc., nur noch freigeschaltet werden muss.
Meine konkrete Frage deshalb:
Kann jemand, der Hart4 bezieht und sich selbstständig machen will trotzdem weiter Hartz 4 beziehen und die Umsätze dann mit Hartz 4 verrechnen lassen ?
Wenn ja, was muss, wenn gefordert, an Formularen eingereicht werden.
Müssen diese Formulare zwingend vor der Gewerbeanmeldung eingereicht werden ?
Kann das Amt, wenn das Gewerbe angemeldet ist, die Hartz 4 Leistungen streichen ?

Antwort des Anwalts

natürlich haben auch Selbständige Ansprüche auf das ALG II und natürlich darf sich auch jeder, der ALG II bezieht jederzeit selbständig machen. Auf die Anspruchsberechtigung nach dem SGB II hat das zunächst einmal überhaupt keinen Einfluss, da diese alleine daran knüpft, dass der Hilfebedürftige seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern kann.

Das weitere Verfahren sieht dann wie folgt aus:

Der Hilfebedürftige muss mit Aufnahme seiner selbständigen Tätigkeit über Einnahmen und Ausgaben Buch führen. Aus Einnahmen und Ausgaben wird der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ermittelt und dieser Gewinn bereinigt um die entsprechenden Freibeträge als Einkommen von dem ALG II-Anspruch abgezogen.

Die Gewinnermittlung läuft dabei im Rahmen des SGB II anders ab als im Steuerrecht. Abgestellt wird nur auf die tatsächlichen Ein- und Ausgaben innerhalb eines Monats; Abschreibungen und Rückstellungen gibt es nicht. Das Jobcenter behält sich auch die Prüfung vor, ob die Anschaffungen angemessen sind (kein BMW Dienstwagen und kein Hochleistungscomputer für ALG II-Bezieher). Diese individuelle monatliche Ermittlung des Gewinns ist für die Jobcenter arbeitsintensiv, so dass aus diesem Grunde Selbständige als ALG II-Bezieher nicht gerne gesehen werden. Grundsätzlich spricht aber nichts dagegen jederzeit eine Selbständigkeit zu starten zumal der Hilfebedürftige alles zu tun hat, um seine Bedürftigkeit zu beenden.

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann sogar mit einer Leistung zur Eingliederung nach § 16 SGB II gefördert werden. Allerdings werden diese Leistungen regelmäßig nur dann erbracht, wenn sie vor der Aufnahme der Selbständigkeit zugesagt worden sind. Eine entsprechende Förderung gefährdet mithin Ihr Sohn, wenn er unmittelbar seine Tätigkeit aufnimmt. Allerdings werden diese Eingliederungsleistungen nur im Einzelfall und nur in geringer Höhe erbracht, so dass es durchaus Sinn machen kann auf sie zu verzichten und umgehend mit der Selbständigkeit zu beginnen. Lassen Sie sich von einer guten Geschäftsidee nicht von den Mitarbeitern der Jobcenter abbringen. Vergessen Sie aber in keinem Fall die erzielten Gewinne rechtzeitig dem Jobcenter anzugeben.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice