Vermieter von Sohn verlangt Bürgschaftserklärung
Mein Sohn (18 Jahre) bezieht im Juni seine eigene Wohnung. Da er kein eigenes Einkommen hat sondern auf meinen Unterhalt angewiesen ist, verlangt die Wohnungsbaugesellschaft (Vermieter) von mir eine Bürgschaftserklärung (an Eides statt, unwiderruflich) in der ich für sämtliche aus dem Mietverhältnis entstehende Kosten bürge.
Für Miete und Nebenkosten zu bürgen wäre grundsätzlich kein Problem. Für mich ergeben sich daher zwei Fragen:
Ist das Verlangen nach einer Bürgschaftserklärung rechtens? Welche Kosten könnten (außer Miete, Nebenkosten) entstehen?
Die Forderung des Vermieters nach Stellung einer Bürgschaft ergibt sich aus dem Mietvertrag. Hier ist bei Wohnungsmietverträgen in der Regel eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von bis zu 3 Monatsmieten, ersatzweise die Stellung einer Bürgschaft eines Bankinstituts oder privaten Bürgen vorgesehen und zulässig.
Zur Höhe und bei Barkaution Anlage der Mietsicherheit enthält § 551 BGB weitere Vorschriften.
Mit der Bürgschaft werden entsprechend zur Barkaution sämtliche Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis gesichert. Neben dem monatlich zu zahlenden Mietzins und der Betriebs- und Heizkostenpauschale sind dies vor allem auch die Nachzahlungsansprüche aus Betriebskostenabrechnungen, Schadensersatzansprüche bei durch den Mieter verursachten Beschädigungen an der Mietsache oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe bei Ende des Mietverhältnisses.
In der Regel wird eine selbstschuldnerische Bürgschaft verlangt, d.h. Sie haften als Bürge neben dem Mieter. Allerdings müssen die Ansprüche zu Recht erhoben werden bzw. gerichtlich festgestellt worden sein, bevor eine Inanspruchnahme zulässig ist.