Unterhaltshöhe für Frau: Was muss ich als Rentner zahlen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich, Rentner (65) bin sein 1998 mit meiner Frau(54) verheiratet.
Meine Rente + Betriebliche AV beträgt ca. 4100.-€
Meine Frau ist seit 2009 arbeitslos - bekommt keinerlei fin. Unterstützung von der Agentur für Arbeit.
Ich bin privat Kranken versichert.(ca. 680.-€ p. Monat )
Die ges. Krankenversicherung meiner Frau ( ca. 360€) muss von meiner AV bezahlt werden.

Gehe davon aus, dass alles derzeit vorhandene Vermögen geteilt wird.
Wir bewohnen momentan ein gemietetes Haus mit gesetzl. Kündigungsfrist.
Diesen Mietvertrag haben beide Ehepartner unterzeichnet.

Meine Frage nun - wie sieht bei einer Trennung /Scheidung meine finanzielle Situation aus.

Wie hoch ist ca. der Unterhalt an meine Frau??

Muss Sie sich von dem Unterhalt selbst versichern, wohnen, versorgen- etc.

Müssen auch Einkünfte geteilt werden, die nach einer Trennung - aber vor einer Scheidung an mich bezahlt werden (fällige Versicherungen)

Antwort des Anwalts

In ihrem Fall gibt es drei Aspekte zu beachten

  1. eheliche Wohnung
  2. Unterhalt
  3. Zugewinnausgleich

Zur Ehewohnung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Eheleute sich verständigen. Entweder Kündigung, hier müssen beide unterschreiben oder einer übernimmt die Wohnung alleine. Hier ist darauf zu achten, dass derjenige welcher auszieht aus dem Mietvertrag entlassen wird. Weigert sich der Vermieter hier mitzuspielen, muss im Scheidungsverfahren das Gericht die Ehewohnung zuweisen. Dies geschieht dort auf einen entsprechenden Antrag hin.

Auch wenn sich die Eheleute nicht über das Vorgehen bezüglich der Ehewohnung einigen können, kann ein Ehewohnungszuweisungsverfahren bei Gericht anhängig gemacht werden.

Zum Unterhalt. Dieser berechnet sich nach dem Halbteilungsgrundsatz wie folgt:

4100 -680 KV = 3500 Euro : 2 = 1750 Euro Unterhaltsanspruch Ehefrau bis zur Rechtskraft der Scheidung (Trennungsunterhalt). Davon muss sie ihre KV selbst bezahlen. Ob der Unterhalt nach einer Scheidung gemindert oder befristet werden kann, lässt sich jetzt noch nicht prognostizieren. Das hängt von den dann gegebenen Umständen ab. Diese Möglichkeiten bestehen aber. Ihre Frau ist auf alle Fälle verpflichtet sich intensiv um Arbeit zu bemühen. Tut sie das nicht, kann der Unterhaltsanspruch gekürzt werden.

Von ihrem Unterhalt muss Ihre Frau sämtliche Ausgaben bestreiten.

Wenn Sie im gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft leben wird sämtlicher Zugewinn den Sie in der Ehe, d.h. bis zum Stichtag Zustellung des Scheidungsantrages erzielt haben, geteilt. Auch wenn Versicherungen lediglich angespart aber noch nicht ausgezahlt wurden fällt der Ansparanteil schon in das zu teilende Vermögen. Bei Rentenversicherungen fällt die Rente in das Unterhaltsrecht und erhöht den Unterhaltsanspruch der Ehefrau.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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