In das Grundbuch der Immobilie des Partners eintragen lassen

Online-Rechtsberatung
Stand: 24.03.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin seit 12 Jahren verheiratet und wir leben im Haus meines Mannes. Wir haben zwei Söhne. Nun möchte ich mich mit ins Grundbuch eintragen lassen, um bei einer eventuellen Scheidung nicht "leer" auszugehen.
Wie gehe ich diese Angelegenheit an? Was brauche ich an Unterlagen? Brauche ich einen Notar? Muss ich einen persönlichen Termin vereinbaren?
Inwieweit muss mein Mann einbezogen werden?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Frage 1.: Wie gehe ich diese Angelegenheit an?

Sofern Ihr Mann Alleineigentümer des Hauses ist, dürften Sie keinen Rechtsanspruch auf Eintragung eines Miteigentumsanteils am Grundstück haben. Ihr Mann wäre demnach nicht verpflichtet, Ihrer Eintragung zuzustimmen. Sollte er freiwillig zustimmen, wäre wie zu den Fragen 2. bis 5. zu verfahren. Zum Verständnis folgende Erläuterung zum ehelichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und dem Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung: Zunächst stellt sich die Frage, ob Ihr Mann das Haus bereits vor der Ehe besaß oder ob Sie es während der Ehe gemeinsam erworben haben. War er bereits vor der Ehe Alleineigentümer, würden Sie im Rahmen des Zugewinns lediglich am Wertzuwachs des Hauses partizipieren. Hat er es während Ihrer Ehezeit erworben, stünde Ihnen im Falle einer Scheidung der hälftige Wert als Zugewinn zu. Bei einem Zugewinnausgleich im Scheidungsfall erhalten Sie demnach nicht den hälftigen Miteigentumsanteil, sondern lediglich den hälftigen Wert in Geld ausbezahlt. Auf diesen Geldanspruch richtet sich also Ihr Zugewinn, nicht auf das halbe Grundstück. Einseitig können Sie gegen den Willen Ihres Mannes nicht Eigentümerin oder Miteigentümerin des Grundstücks werden, weder während der Ehe noch nach der Scheidung.

Frage 2.: Was brauche ich an Unterlagen?

Sofern Sie als Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen werden sollen, benötigen Sie außer Ihrem Personalausweis keinerlei Urkunden oder Unterlagen.

Frage 3.: Brauche ich einen Notar?

Jede Eintragung in ein Grundbuch bedarf einer Eintragungsbewilligung, die notariell beurkundet werden muss. Ohne Notar geht es mithin nicht.

Frage 4.: Muss ich einen persönlichen Termin vereinbaren?

Da auch die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück ein Vertrag ist, müssen Sie und Ihr Mann gemeinsam zum Notartermin erscheinen.

Frage 5.: Inwieweit muss mein Mann einbezogen werden?

Da Ihr Mann derzeit noch Alleineigentümer des Grundstücks ist, erfordert die Übertragung eines Miteigentumsanteils seiner Mitwirkung und vor allem seiner Zustimmung. Ohne seine Unterschrift wäre eine Übertragung nicht möglich.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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