Testament: Wann verjährt der Anspruch auf einen Pflichtteil?

Online-Rechtsberatung
Stand: 07.03.2014
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Wann bitte ist der Anspruch auf den Pflichttei bei einer Erbschaft
verjährt?

Gemeinschaftliches Testament vom 12.02.2004

Tod des Ehepartners am 01.01.2004

Tot des Erblassers am 29.04.2013

Testamentseröffnung am 04.02.2004 (Ehefrau des Erblassers)
Testamentseröffnung am 20.05.2013 (Erblasser)

Antwort des Anwalts

Die durch den Todesfall im Jahr 2004 entstandenen Pflichtteilsansprüche verjähren mit Ablauf des Jahres 2013. Damals galt noch für erbrechtliche Ansprüche die 30jährige Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. Zum 1.1.2010 wurde das Gesetz geändert und Pflichtteilsansprüche verjähren nun ab Enstehung, also ab dem Todesfall, gemäß § 195 BGB innerhalb von 3 Jahren. Für die vor dem 01.01.2004 entstandenen Pflichtteilsansprüche ist in Art 229 § 23 II EGBGB eine Übergangsregelung geschaffen worden, wonach in Ihrem Fall die 3jährige Verjährungsfrist am 01.01.2010 beginnt und demnach mit Ablauf des 31.12.2013 endet.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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