Testament: Wann verjährt der Anspruch auf einen Pflichtteil?
Wann bitte ist der Anspruch auf den Pflichttei bei einer Erbschaft
verjährt?
Gemeinschaftliches Testament vom 12.02.2004
Tod des Ehepartners am 01.01.2004
Tot des Erblassers am 29.04.2013
Testamentseröffnung am 04.02.2004 (Ehefrau des Erblassers)
Testamentseröffnung am 20.05.2013 (Erblasser)
Die durch den Todesfall im Jahr 2004 entstandenen Pflichtteilsansprüche verjähren mit Ablauf des Jahres 2013. Damals galt noch für erbrechtliche Ansprüche die 30jährige Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. Zum 1.1.2010 wurde das Gesetz geändert und Pflichtteilsansprüche verjähren nun ab Enstehung, also ab dem Todesfall, gemäß § 195 BGB innerhalb von 3 Jahren. Für die vor dem 01.01.2004 entstandenen Pflichtteilsansprüche ist in Art 229 § 23 II EGBGB eine Übergangsregelung geschaffen worden, wonach in Ihrem Fall die 3jährige Verjährungsfrist am 01.01.2010 beginnt und demnach mit Ablauf des 31.12.2013 endet.