Feuerwerker in der Wehrmacht - Die Einstufung dieser Laufbahngruppe

Online-Rechtsberatung
Stand: 27.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Vater war Oberfeuerwerker bei der Luftwaffe und 12 Ender. Er ist in A 6 eingestuft worden. Wir haben gehört, dass ein Oberfeuerwerker einem Oberstabsfeldwebel gleichzusetzen wäre und in A 10 eingestuft werden müsste. Ist das richtig?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

die Feuerwerker in der Wehrmacht bildeten eine eigene Laufbahngruppe, die der der Feldwebel entsprach.

Demzufolge war ein Feuerwerker gleichgestellt einem Feldwebel und ein Oberfeuerwerker einem Oberfeldwebel.

Um einem Stabsfeldwebel gleichgestellt zu sein, müsste Ihr Vater Stabsfeuerwerker gewesen sein.

Danach kann man also nicht davon ausgehen, dass Ihr Vater einen einem Stabsfeldwebel vergleichbaren Dienstgrad gehabt hat.

Nach dem aktuellen Bundesbesoldungsgesetz ist ein Oberfeldwebel in die Besoldungsgruppe A 7 einzuordnen.

Wieso ihr Vater seinerzeit in A 6 eingeordnet wurde kann von hier aus ohne nähere Informationen nicht beurteilt werden. Es ist auch zweifelhaft, ob diese früheren Entscheidungen heute noch angegriffen werden können, nachdem Ihr Vater die Einstufung offenbar eine geraume Zeit hingenommen hat.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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