Streitigkeiten mit Nachbarn

Online-Rechtsberatung
Stand: 20.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe Probleme mit meinen Nachbarn. Das Verhältnis war bis vor einiger Zeit recht gut. Nachdem ich bemerkt habe, dass ich nur belogen werde, habe ich aufgehört mit den Nachbarn zu reden. Damit fing alles an:
Mein einer Nachbar hat mir bereits gedroht, wenn ich den Kopf über den Zaun strecke, passiert etwas. Außerdem hat er mir bereits öfter den Mittelfinger gezeigt und obszöne Bewegungen gemacht. Er bestreitet dies jedoch, mit der Ausrede, er habe seine 13-jährige Tochter gemeint. Mit ihm reden ist sinnlos, denn er dreht einem das Wort im Munde um und erzählt dies dann auch so weiter.

Mein anderer Nachbar hat mich bereits wegen Ruhestörung beim Ordnungsamt angeschwärzt (wurde nicht nachverfolgt). Nachdem er damit nicht weiter gekommen ist, versucht er mich, in meinen Augen, einzuschüchtern, indem er jedes Mal wenn ich im Garten Rasen mähe oder mich mit jemandem unterhalte, auftaucht, mich provokativ anschaut und eine Zeit lang beobachtet. Teilweise versteckt er sich auch hinter seinen Sträuchern und beobachtet mich.

Ich möchte nun konkret wissen, was ich alles dulden muss oder ob und vor allen wie ich meine Nachbarn in die Schranken verweisen kann.
Für mich ist das Mobbing am Gartenzaun.

Antwort des Anwalts

Ihrer Schilderung zur Folge, gibt es mit beiden angrenzenden Nachbarn Zwistigkeiten, die sich leider langsam zuspitzen und für Sie das Miteinander stark negativ beeinträchtigen.
Sie sprechen nun von Mobbing am Gartenzaun. Dem würde ich aus juristischer Sicht derzeit nicht zustimmen. Zum einen fehlt es bei den von Ihnen geschilderten Vorkommnissen an der Häufigkeit, noch kann ich derzeit weder Schikanehandlungen, noch seelische Verletzungen erkennen.
Mobbing oder Mobben (von englisch to mob „schikanieren, anpöbeln, angreifen, bedrängen, über jemanden herfallen“ und mob „Meute, Gesindel, Pöbel, Bande“) steht im engeren Sinn für „Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, Betroffene aus dem Betrieb hinauszuekeln.“ Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen [2], beispielsweise in der Schule (Mobbing in der Schule), am Arbeitsplatz, im Sportverein, im Altersheim, im Gefängnis [3] und im Internet (Cyber-Mobbing). Typische Mobbinghandlungen sind die Verbreitung falscher Tatsachen, die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohung, soziale Isolation oder ständige Kritik an der Arbeit.
Mobbing am Gartenzaun ist mir bisher noch nicht zur Kenntnis gelangt, was aber nicht bedeuten soll, dass es das nicht geben kann. Sehr wohl kann dies in Betracht kommen. Die Handlungen Ihrer Nachbarn erfüllen derzeit jedoch nicht den Charakter einer Mobbinghandlung, da sie in der Häufigkeit und Regelmäßigkeit nicht vorkommen, die Mobbinghandlungen tatsächlich voraussetzen.
Ich hoffe für Sie inständig, dass sich das Miteinander wieder zu dem entwickelt, das es ursprünglich mal war. In die Schranken dürfen Sie Ihre Nachbarn verbal natürlich immer verweisen. Besser wäre noch, wenn ein Dritter diese Beeinträchtigung gegenüber den Nachbarn auch mal wiedergibt, d. h. als Zeuge in Betracht kommt. Die Erfüllung von Straftatbeständen sehe ich derzeit nicht.
Anzuraten wäre in Ihrem Fall dringend ein Mediationsverfahren, in welchem der Versuch unternommen werden sollte, den Konflikt zwischen allen Beteiligten beizulegen. Dazu müssten jedoch alle erkennen, dass es einen Konflikt gibt und sich alle dazu bereit erklären, daran mitzuwirken, diesen zu beenden.
Sollte das nicht der Fall sein, kann ich Ihnen nur anraten die Nachbarn zu ignorieren oder mit den „gleichen Waffen“ zu schlagen. Sie werden die „Freude“ an ihrem Handeln verlieren, wenn sie ignoriert werden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice