Heirat einer Russin sowie ihr Nachzug nach Deutschland

Online-Rechtsberatung
Stand: 14.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich möchte meine Freundin mit ihrer Tochter gerne nach Deutschland holen, wir haben vor zu Heiraten und wollen auch noch ein Kind haben. Sie will nicht aus finanziellen Gründen zu mir kommen, weil sie das gar nicht nötig hat und außerdem kam der Wunsch alleine von mir.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

die Heirat einer Russin sowie ihr Nachzug nach Deutschland - auch mit einem Kind- ist grundsätzlich möglich.

In rechtlicher Hinsicht sind zwei Rechtskreise zu beachten, die sich allerdings überschneiden:

Auf der einen Seite steht das Aufenthaltsrecht:

Ihre Verlobte muss in der deutschen Botschaft in Moskau oder in einem für sie örtlich zuständigen Generalkonsulat einen Visumantrag für einen Aufenthalt zur Eheschließung in Deutschland stellen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Botschaft in Moskau. Dieser Antrag ist persönlich bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate abzugeben.

Bei einem Antrag auf Eheschließung ist es weiter zweckmäßig eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes vorzulegen, dass alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind. Ansonsten muss das zeitaufwendige Verfahren der Prüfung und Beglaubigung der russischen Dokumente nach der Einreise nachgeholt werden mit der Gefahr, dass das zunächst zeitlich befristete Visum zwischenzeitlich abläuft.

Größtes Hindernis einer sofortigen Visumerteilung ist in vielen Fällen der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse, den der ausländische Ehegatte durch Vorlage eines entsprechenden Attestes - erworben z.B. bei einem Goetheinstitut in Russland- erbringen muss. Ohne Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse ist es sinnlos einen Visumantrag zu stellen. Das Erfordernis der Kenntnis der deutschen Sprache können Sie im übrigen auch nicht dadurch umgehen, dass Sie in Russland heiraten.

Weitere Informationen finden Sie auf dem "Merkblatt für die Beantragung eines Visums zur Eheschließung", das Sie ebenfalls auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Moskau finden.

Standesamt

Die Unterlagen für die standesamtliche Trauung sind im Grunde die gleichen wie bei deutschen Staatsangehörigen. (Pass, Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis). Allerdings müssen die russischen Urkunden amtlich übersetzt und amtlich beglaubigt werden. Einzelheiten erfahren sie bei Ihrem örtlichen Standesamt wo Sie das Aufgebot bestellen wollen. Bitte beachten Sie, dass Übersetzung, Beglaubigung und Prüfung der Urkunden mehrere Wochen dauern können. Allerdings kann dieses parallel zu dem Sprachkurs in Russland laufen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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