Zahlungsstopp von Gehalt durch Anwalt

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Anfrage betrifft meinen Freund. Folgende Situation: Er schuldet einer ehemaligen Freundin Geld. Geliehen hatte sie ihm vor ca. drei Jahren an die EUR 5000.00. Erst seit Januar dieses Jahres hat er wieder eine Festanstellung und hat einen Dauerauftrag über EUR 200.00 pro Monat für die Rückzahlung laufen. Seit September hat er einen höheren Stundenlohn, worauf er ursprünglich gesagt hatte, er würde dann die Rate erhöhen. Allerdings hat er jetzt im Oktober schon weniger Lohn gekriegt, weil sein Chef zurzeit hohe Ausstände hat.
Diese ehemalige Freundin ist aber zur Stalkerin geworden. Mein Freund kriegt täglich an die 300 Nachrichten von ihr (wir waren auch schon bei einer Stalking-Beratungsstelle und die sagten, wir könnten sie ohne weiteres anzeigen). Und da sie in diesen Nachrichten u. a. auch seine Mutter und mich aufs Derbste beleidigt, hat er im September den Dauerauftrag gestoppt und ihr gesagt, er zahlt weiter, sobald sie sich bei uns entschuldigt hat. Was natürlich nicht passiert ist.

Mittlerweile - und das ist eigentlich meine Frage an Sie - hat sein Chef von ihrer Anwältin einen Antrag gekriegt, er solle ab sofort keinen Lohn mehr bezahlen. Und sie hat ihm auch eine Aufstellung über die Höhe des geschuldeten Betrages und wie der zusammenkommt geschickt. Beides hat mein Freund selber noch nicht erhalten, kann also dazu gar nicht Stellung nehmen - und das, obwohl der genannte Betrag höher ist, als der effektiv geschuldete. Aufgrund dessen habe ich ihm geraten, den Dauerauftrag wieder laufen zu lassen - dann fehlt nur ein Monat (wird immer erst zum 15. abgebucht, und so kommt die Oktober-Rate schon wieder pünktlich). Sie behauptet allerdings, er hätte schon drei Monate nicht mehr bezahlt. Meine Frage ist aber, ob das wirklich erlaubt ist, dass eine Anwältin einfach so sagen kann, dass man keinen Lohn mehr bezahlen darf, ohne dass vom Gericht ein entsprechendes Schreiben vorliegt. Und ob sie dem Chef die Aufstellung zusenden darf. Wo sind denn hier der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre? Wenn das so einfach wäre, könnte ich ja via Anwalt Hinz und Kunz ein Schreiben senden, dass die mal Mitarbeiter X einfach nichts mehr bezahlen. Und dass sie mir doch gleich noch die persönlichen Daten (z. B. Einkommen) mitteilen sollen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das so einfach möglich ist.

Antwort des Anwalts

Vorliegend hat die Anwältin Ihrer ehemaligen Freundin gegenüber dem Chef Ihres Freundes ein sogenanntes vorläufiges Zahlungsverbot i.S.v. § 845 ZPO ausgesprochen.

Bei dem Ausspruch des vorläufigen Zahlungsverbotes handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Durch den Ausspruch des vorläufigen Zahlungsverbotes soll die Lohnforderung für eine nachfolgende Vollstreckung gesichert werden. Das Zahlungsverbot erstreckt sich dabei in der Regel nur auf den pfändbaren Betrag des Lohnes. Der Arbeitgeber darf also nicht die gesamte Lohnzahlung verweigern, sondern ist verpflichtet den nicht pfändbaren Teil des Arbeitslohnes (vgl. § 850c ZPO) an Ihren Freund auszahlen.

Der Ausspruch des vorläufigen Zahlungsverbotes durch die Anwältin war ohne Einschaltung des Vollstreckungsgerichts möglich. Auch war die vorherige Benachrichtigung Ihres Freundes nicht für die Wirksamkeit des vorläufigen Zahlungsverbotes erforderlich, entscheidend ist hier allein die Zustellung an den Arbeitgeber Ihres Freundes. In der Regel wird der Schuldner (ihr Freund) jedoch nach dem Arbeitgeber von dem vorläufigen Zahlungsverbot benachrichtigt.

Voraussetzungslos ist der Ausspruch des vorläufigen Zahlungsverbotes natürlich nicht. Vielmehr muss ein vollstreckbarer Zahlungstitel gegen Ihren Freund vorliegen. Da dieser bei Ausspruch des vorläufigen Zahlungsverbotes noch nicht vollstreckbar ausgefertigt und an Ihren Freund zugestellt sein muss, kann es sein, dass Ihr Freund von dem Titel noch keine Kenntnis hatte. Der entsprechende Titel ist jedoch in dem vorläufigen Zahlungsverbot benannt. Dabei kann es sich bspw. um einen Vollstreckungsbescheid handeln.

Liegt kein vollstreckbarer Zahlungstitel gegen Ihren Freund vor, ist das Zahlungsverbot unwirksam. Unwirksam wird es darüber hinaus, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Zahlungsverbotes die Pfändung der Lohnforderung erfolgt.
Dass der in dem Schreiben genannte Betrag höher ist, als der durch Ihren Freund grundsätzlich noch zu zahlende Betrag ergibt sich daraus, dass Gerichtskosten für das gerichtliche Mahnverfahren und die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher angefallen sind. Darüber hinaus sind durch die Einschaltung der Anwältin Anwaltsgebühren entstanden, die der Schuldner zu zahlen hat.
Das bedeutet:

Eine Anwältin kann einem Chef nicht einfach so sagen, dass er keinen Lohn mehr bezahlen darf.
Das geht natürlich nicht und ein solches Schreiben darf durch den Chef auch nicht beachtet werden.

Gibt es jedoch einen vollstreckbaren Zahlungstitel, darf die Anwältin, ohne dass von einem Gericht ein entsprechendes Schreiben vorliegt, dem Chef sagen, dass er den pfändbare Betrag des Lohns nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlen darf. Hierfür darf eine Anwältin auch eine Forderungsaufstellung übersenden. An den Arbeitnehmer ist aber immer der unpfändbare Teil des Lohnes auszuzahlen.

Weitere Informationen können nur gegeben werden, wenn die Hintergründe (z. B. Vorliegen eines gerichtlichen Mahnverfahrens) klar offen gelegt werden. Vielleicht hat Ihr Freund hier etwas übersehen?

Natürlich hat er auch das Recht gegen eine Stalkerin vorzugehen, diese anzuzeigen und ihr das Verhalten gerichtlich verbieten zu lassen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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