Welche Auswirkung hat die Kündigung des Tarifvertrags auf den Arbeitsvertrag?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich möchte meinen Arbeitgeber wechseln. In meinem neuen Arbeitsvertrag ist kein Passus zum Thema Urlaubstage enthalten. Die Firma hat einen Tarifvertrag und bezieht sich im §7 im Arbeitsvertrag auf diesen mit folgenden Worten: "Auf das Arbeitsverhältnis sind alle für das Unternehmen gültigen Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung anwendbar. Dies gilt auch insoweit, als diese künftig abgeschlossen werden und bestehende Tarifregelungen ergänzen, ändern,ersetzen oder aufheben bzw. nachwirken." Mir wurde bereits mündlich gesagt, dass der Tarifvertrag bald gekündigt wird und kein neuer geschlossen werden soll. Allerdings ist das nicht spruchreif, wie die Personalabteilung mir mitteilte. Ich bin nun verunsichert in Bezug auf die Urlaubstage. Wenn in meinem Vertrag gar nichts von Urlaub steht, kann ich im ungünstigsten Fall nach Kündigung des Tarifvertrages auf 24 Tage abrutschen (tariflich sind 30 Tage zugesichert). Kann ich verlangen, dass der Passus Urlaubstage mit aufgenommen wird, auch wenn das zZ. für alle Mitarbeiter im Tarifvertrag geregelt ist?

Ich bin seit 16 Jahren in einem Unternehmen in ungekündigter Position und möchte durch den Wechsel in ein anderes Unternehmen kein Risiko bzw. Verschlechterung eingehen.

Antwort des Anwalts

Wenn ein bestehender Tarifvertrag gekündigt wird oder der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband austritt und damit keine Tarifbindung mehr besteht, hat das für die bestehenden Arbeitsverträge praktisch keine Auswirkungen. In diesem Fall gibt es eine von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Nachwirkung des gekündigten Tarifvertrages mit der Folge, dass die letzte vereinbarte Form des Tarifvertrages auf Dauer für die laufenden Arbeitsverhältnisse bestehen bleibt. Tariffrei sind damit nur die nach Beendigung der Tarifbindung neu abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse.

Allerdings nehmen nach einer Tarifbindung auch die bestehenden Arbeitsverträge nicht mehr an der tariflichen Weiterentwicklung teil. Das bedeutet, dass von Tarifvertragsparteien vereinbarte Verbesserungen (z.B. weitere Urlaubstage, Sonderzahlungen) dann für Sie nicht mehr gelten. Von daher besteht keine Gefahr, wenn Sie jetzt unter Bezugnahme auf den bestehenden Tarifvertrag Ihren Arbeitsvertrag abschließen. Die jetzt geltenden tariflichen Vereinbarungen sind für Sie auf Dauer gesichert. Von daher ist es auch nicht notwendig eine spezielle Regelung zu den Urlaubstagen zu treffen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice