Personalgespräch auch bei Krankschreibung wahrnehmen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin seit gestern krankgeschrieben. Meine Geschäftsführung hat für Freitag ein Personalgespräch  mit mir anberaumt. In diesem, vermute ich, soll ich sanktioniert werden wegen ungenügender Arbeitsleistungen. Ich arbeite als Hausmeister in Wohn- und Gewerbeanlagen. ich bin mir keiner Schuld bewusst und halte diesen psychischen Druck nicht mehr aus, worauf ich die Krankschreibung erhielt.

Muss ich nun den Termin wahrnehmen, obwohl ich krankgeschrieben bin? Welche Nachteile können mir erwachsen?

Antwort des Anwalts

Solange Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, müssen Sie auch nicht zu dem Personalgespräch erscheinen, da dieses ja auch zu Ihrer Arbeitsleistung gehört. Davon sind Sie aber durch die Krankschreibung befreit.

Allerdings gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben - und das Gespräch steht nach Ihrer Gesundung ins Haus. Allerdings gilt auch, dass man Ihnen wegen angeblicher Schlechtleistung nicht drohen kann - solange Sie Dienst nach Vorschrift machen, kann Ihnen nichts passieren. An den so genannten low performern beißen sich die Arbeitgeber die Zähne aus. Sie Schulden nur Ihre Arbeitskraft und Ihre Zeit und nicht bestimmte Ergebnisse.

Probleme könnte es nur geben, wenn Sie in einem Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutz arbeiten - dann könnte man Sie jederzeit kündigen ohne Grund.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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