Keine Schwerbehinderung mehr: Entfällt Anspruch auf Schwerbehindertenrente?

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin 61 Jahre alt, momentan 60% schwerbehindert. Geplant ist, mit 63 Jahren die Rente wegen Schwerbehinderung zu beziehen.
Es ist davon auszugehen, dass ich bei weiterem positiven Gesundheitsverlauf 2015 die Schwerbehinderung verlieren werde. Verliere ich dann auch den Anspruch auf die Schwerbehindertenrente?

Antwort des Anwalts

Es ist zwischen einer Rente wegen Erwerbsminderung und einer vorgezogenen Altersrente wegen Schwerbehinderung zu unterscheiden.

Bei der Rente wegen Erwerbsminderung ist es tatsächlich so, dass diese regelmäßig nur auf Zeit bewilligt wird und bei einer Besserung des Gesundheitszustandes die Erwerbsminderungsrente wieder wegfallen kann.

Anders bei der vorgezogenen Altersgrenze wegen Schwerbehinderung. Hierbei wird allein das Renteneintrittsalter der Altersgrenze aufgrund der vorliegenden Schwerbehinderung vorgezogen. Damit ist es allein maßgeblich, dass zum Zeitpunkt des Renteneintritts die Schwerbehinderung gegeben ist. Ein späterer Wegfall der Schwerbehinderung ändert nichts mehr an der bestehenden Altersrente. Damit ist es für Sie in rentenrechtlicher Hinsicht ohne Belang, wenn die Schwerbehinderung 2015 wegfällt, wenn Ihnen zuvor die Altersrente bewilligt worden ist.

Beachten Sie aber bitte, dass Sie zu den ersten Jahrgängen zählen bei denen das Rentenalter (schrittweise) erhöht wird. Diese Erhöhung wird auch auf die Altersrente wegen Schwerbehinderung übertragen (§ 236a SGB VI). Um eine abschlagsfreie Altersrente zu erhalten müssen Sie daher einige Monate über den 63. Geburtstag hinaus arbeiten.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice