Arbeitgeber zahlt Lohn spät und nur teilweise: Welche Rechte habe ich?

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Es geht darum, das ich jeweils zum 1.EINES Monats Lohn zu bekommen habe. Seit einem halben Jahr bekam ich meinen Lohn entweder Mitte bzw. fast am Ende der Fälligkeit und meistens nur teilweise. Diesen Monat hat mein Arbeitgeber wieder nur ein teil meines Lohns für Januar gezahlt auf den Rest warte ich immer noch und zum 1.März ist schon wieder die Lohnzahlung fällig. Frage ich meinen Chef , heißt es er müsse warten bis Geld rein kommt. Auf anrufe reagiert er nicht. Dann habe ich im eine Abmahnung per Einschreiben geschickt, das er mir den Rest bis heute überweisen soll. Auch hier keine Reaktion und der Rückschein des Briefes ist auch noch nicht bei mir eingetroffen, was mich vermuten lässt, das der Brief auf der Post liegt. Persönlich kann ich ihm keine Abmahnung geben, da er mir deren Erhalt nicht bestätigen wird. Ich weiß nicht, was ich noch tun kann und muss. Wie komme ich an mein Geld? Habe etliche Rückbuchungen, Miete und auch andere Verpflichtungen.

Antwort des Anwalts

Da der Lohn am 1. des Monats fällig ist, können Sie ihn streng genommen am 2. des Monats einklagen, wenn er bis dahin nicht gezahlt ist, was aber unpraktikabel ist, da das gerichtliche Verfahren einige Monate dauert und Ihr Arbeitgeber bislang ja offenbar immer zwar verspätet, aber dennoch kurz danach gezahlt hat. Die Zahlung würde dann voraussichtlich kurz nach Erhebung der Klage erfolgen.
Eine Klage auf Lohnzahlung oder auch ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren könnten jedoch als Druckmittel gegenüber dem Arbeitgeber eingesetzt werden, was aber dann nicht wirken wird, wenn er tatsächlich außerstande ist, den Lohn zu zahlen.
wenn Sie eine Abmahnung an den Arbeitgeber schicken wollen, tun Sie dies am besten per Einwurfeinschreiben, dann können Sie nachvollziehen, dass das Schreiben auch zugegangen ist. Allerdings sollten Sie einen Zeugen für den Inhalt des Schreibens haben.
Sofern Sie Kosten dadurch haben, dass Ihr Arbeitgeber zu spät zahlt (Verzugszinsen an den Vermieter, Dispozinsen bei der Bank, Mahngebühren, etc.) können Sie diese Kosten gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen, da auch er sich Ihnen gegenüber in Verzug befindet.
Die Aussage Ihres Arbeitgebers, Sie müssten warten, bis Geld da rein komme, ist unzutreffend, da seine Lohnzahlungsverpflichtung sein Risiko ist und er Sie – wie auch immer – bezahlen muss., egal, ob er entsprechende Einnahmen hat, oder nicht.
Unter ganz engen Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit, den Lohn im Wege einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen. In meiner Praxis kam dieser Fall allerdings noch nie vor.
Hierfür müssen Sie darlegen, dass Sie keinerlei anderweitige Möglichkeit haben, eine bestehende Notlage abzuwenden, die aufgrund der fehlenden Lohnzahlung eingetreten ist, also auch nicht durch die Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Zudem erhalten Sie durch eine einstweilige Verfügung auch nur einen Teil des Lohns, eben so viel, wie zur Abwehr der Notsituation erforderlich ist. Wie gesagt, in der der Praxis eher nicht relevant.
Ich würde Ihnen daher dazu raten, den Lohn einzuklagen, allein schon, um dem Arbeitgeber zu zeigen, dass Sie sich sein Fehlverhalten nicht gefallen lassen.
Einer Abmahnung bedarf es nicht, da Fälligkeit bereits eingetreten ist.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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