Chat: Information zur Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich
Die DAHAG Rechtsservices AG bemüht sich, die Chat-Rechtsberatung barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind hierbei das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die Anforderungen der EN 301 549 und somit der WCAG 2.1 Stufe A sowie AA.
Diese Information zur Barrierefreiheit gilt für Chat-Rechtsberatung.
2. Beschreibung der Dienstleistung
Bei der Chat-Rechtsberatung beantworten erfahrene selbstständige Partnerkanzleien Rechtsfragen. Bevor die Chat-Rechtsberatung startet, erfolgt eine Identifikation des Versicherungsnehmers per Versicherungsnummer.
Ein Datei-Upload ist jederzeit im Chat möglich, sodass auch kurze Dokumente während der Beratung unkompliziert geprüft werden können.
Im Anschluss an die Beratung erhält der Versicherungsnehmer auf Wunsch den Beratungsverlauf per E-Mail.
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Chat-Rechtsberatung ist mit den WCAG 2.1 Stufe AA überwiegend konform. Einige Bereiche erfüllen noch nicht vollständig die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Wir arbeiten laufend daran, noch vorhandene Barrieren zu entfernen.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
4.1 Kontraste und Farben
- Bei wenigen Interaktionselementen ist der Kontrast nicht ausreichend hoch.
- Die Fokusanzeige ist bei der Hauptschaltfläche nicht ausreichend gut erkennbar.
4.2 Umfluss (Reflow)
- Einige Fehlermeldungen überlappen sich bei einer zu großen Vergrößerung und sind schwieriger zu lesen.
5. Erstellung der Information zur Barrierefreiheit
Die Information zur Barrierefreiheit wurde am 23.04.2025 erstellt und am 26.06.2025 aktualisiert. Die Überprüfung basiert auf einer Selbstevaluierung durch geschulte Personen.
Zur Evaluierung kamen folgende Technologien zum Einsatz:
- Browser: Chrome (Version 135.0.7049.85)
- Betriebssystem: Windows 10 Pro (Version 10.0.19045 Build 19045)
- Assistenzsystem: Screenreader NVDA (Version 2024.4.2)
6. Feedback zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen benutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:
DAHAG Rechtsservices AG
Am Plärrer 7
90443 Nürnberg
E-Mail: barrierefreiheit[ät]dahag.de
Telefonnummer: 0911 810 481 0
7. Schlichtungsverfahren
7.1 Schlichtungsverfahren
Wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden. Auf der Website der Schlichtungsstelle nach dem BGG finden Sie Informationen zum Schlichtungsverfahren und zu den Möglichkeiten der Antragstellung.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: +49 (0)30 18 527 2901
E-Mail: info[ät]schlichtungsstelle-bgg.de
7.2 Marktüberwachungsbehörde
Bitte wenden Sie sich bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF[ät]ms.sachsen-anhalt.de
Die Kontaktdaten der MLBF werden nach Bekanntgabe ergänzt.