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Angeklagter muss Maske im Gerichtssaal abnehmen
Ob jemand lügt, die Wahrheit spricht oder eine Straftat auch ehrlich bereut, ist häufig nur schwer zu erkennen – vor allem dann, wenn er oder sie einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Deshalb müssen Angeklagte vor Gericht zumindest zeitweilig den Schutz abnehmen. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem Prozess um einen Eifersuchtsmord auf einem Reiterhof in Hofheim (Az. 3590 Js 236977/19).
Ein Blick auf das unverhüllte Gesicht ist unbedingt notwendig
Der Angeklagte, der sich wegen Mordes an seiner früheren Lebensgefährtin verantworten muss, hatte vor Gericht bisher stets eine Gesichtsmaske getragen. Auch auf Aufforderung des Richters weigerte er sich, den Mund-Nasen-Schutz abzunehmen. Erst nachdem das Urteil gefällt wurde, nahm er diesen ab. Um das Verhalten des Angeklagten aber besser bewerten zu können – beispielsweise während einer Zeugenvernehmung – müsse das unverhüllte Gesicht zu sehen sein, so der Richter. Auch der Staatsanwalt betonte, dass ein Gericht zumindest einmal die Gelegenheit haben sollte, dem Angeklagten ins Gesicht zu blicken.
Weiterführende Links mit offiziellen Informationen
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- Liste internationaler Hochrisiko- und Virusvariantengebiete
- Bundesgesundheitsministerium zu Quarantäne und Testpflicht für Reiserückkehrer
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- Bundesagentur für Arbeit: FAQ zu Grundsicherung und ALG II
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