Single View for Judgment
Title | Verletzung durch eingebrochene Treppenstufe - Hauseigentümer muss Schmerzensgeld zahlen |
Date | 10-04-13 |
Teaser | |
Text |
Bei einer Verletzung, welche durch eine brechende Treppenstufe verursacht wurde, kann der Hauseigentümer auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt werden. So entschied das Oberlandesgericht Hamm (I-6 U 16/12). Ein Mieter räumte seinen Dachboden des bewohnten Mehrfamilienhauses auf und trug einen Stuhl nach unten. Daraufhin brach eine der Holzstufen ein und der Mann verletzte sich beim Sturz am Lendenwirbel. Er klagte gegen den Hausbesitzer, weil dieser die Pflicht habe, die Treppen auf Schäden zu überprüfen. Der Eigentümer dagegen behauptete, nicht der Zustand der Holztreppen sei ausschlaggebend gewesen, sondern die etwa 115 kg Gewicht des Klägers. Das Landgericht Münster schmetterte die Klage ab, woraufhin der Kläger Revision einlegte. Der Kläger bekam dann vor dem Oberlandesgericht Hamm Recht. Der Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld sei berechtigt, da sich durch den Einbruch der Holztreppe ein Gebäudeteil abgetrennt hat. Das Gericht war zudem der Auffassung, dass die Treppe ein Gewicht von mindestens 150 kg aushalten müsse und somit der Kläger keinesfalls zu schwer gewesen ist, wie vom Hauseigentümer behauptet. „Der Hausbesitzer muss für die einwandfreie Funktion der Treppenstufen sorgen. Durch Belastungstests hätte er dieser Pflicht nachkommen müssen“, so Rechtsanwältin Tanja Leopold. Der Hauseigentümer musste dem Kläger 8.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Durch die Operationen, welche der Kläger über sich ergehen lassen musste, der sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit und den 50 Rehabilitationsterminen würde die Summe laut Richter eine angemessene Entschädigung darstellen. Bildquelle: © renee_mcgurk- flickr.com |