Single View for Judgment

Title Unerwünschtes Geld-Angebot für Sex
Date 14-06-12
Teaser Wer jemandem ohne dessen erkennbaren Willen gemeinsamen Sex gegen Geld vorschlägt, macht sich strafbar.
Text

Nürnberg (D-AH) - Wer jemandem ohne dessen erkennbaren Willen gemeinsamen Sex gegen Geld vorschlägt, macht sich strafbar. Ein solches Angebot erfüllt den Strafbestand der Beleidigung, der die Verurteilung zu einer Geldstrafe nach sich zieht. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az. 1 Ss 204/10).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte der Betroffene einer nur flüchtigen Bekannten Geld für die Vornahme sexueller Dienste angeboten. Damit habe der Mann laut Richterspruch bewusst zum Ausdruck gebracht, dass die Frau für ihn käuflich sei wie eine Prostituierte. Die damit geäußerte ehrverletzende Herabsetzung des erst 18-jährigen Opfers nahm er offenbar billigend in Kauf die Schwere des Vergehens.

Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs eine sexuell gefärbte Zudringlichkeit allein noch nicht als Kundgabe der Herabsetzung oder Geringschätzung einer Person einzuordnen. Doch in diesem Fall wurde durch das Ansprechen der jungen Frau als Prostituierte fraglos deren Ehre verletzt, was als strafbare Beleidigung zu werten und zu verurteilen ist.

Back to list

Zivilrecht: Persönliche Rechtsberatung vom Anwalt

  • Einfach und verständlich
  • Ohne Termin
  • Rechtssicher
*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.