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Title Schuldfrage bei Auffahrunfall nach abruptem Spurwechsel
Date 31-03-14
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AuffahrunfallBei plötzlichem Spurwechsel kann der Vorausfahrende haftbar für den Auffahrunfall gemacht werden

Kommt es unmittelbar nach einem Spurwechsel zu einem Auffahrunfall, so kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der fahrspurwechselnde Autofahrer die Sorgfaltspflicht dabei missachtet und dem Auffahrenden keine Chance zum rechtzeitigen Stoppen gegeben hat. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az. 6 U 15/13).

Folgender Sachverhalt liegt hier zugrunde: Ein Autofahrer ist auf der linken Fahrspur gefahren und musste aufgrund einer Fahrbahnverengung auf die rechte Spur wechseln. Das Ganze verlief so schnell und ruckartig, dass ein auf der rechten Fahrspur fahrender Bus dem Pkw aufgefahren ist und einen Blechschaden verursacht hat. Der Pkw-Fahrer behauptete dann, dass der Busfahrer Schuld am Unfall sei, da er ihm hinten reingefahren ist. Er wollte sich den Schaden ersetzen lassen und ist vor Gericht gegangen.

Dort wurde die Klage des Autofahrers aber abgewiesen. Zwar müsse bei Auffahrunfällen zunächst davon ausgegangen werden, dass der Auffahrende schuld sei, allerdings könne auch der Vorausfahrende selber Schuld am Unfall sein. Das kann nämlich dann der Fall sein, wenn der Beweis erbracht wird, dass der Vorausfahrende die Fahrspur plötzlich gewechselt hat und dem Nachfahrenden somit das Ausweichen oder Stoppen nicht mehr möglich war oder deutlich erschwert wurde. Das Gericht war nach den Aussagen beider Fahrer davon überzeugt, dass der Kläger seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte und deswegen für den gesamten Schaden alleine haftbar gemacht werden kann. „Wer die Fahrspur wechselt, muss nach der Straßenverkehrsordnung äußerst sorgfältig agieren, um somit andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus.

Bild: extranoise/flickr.com/cc-by

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