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Title Passende Felgen müssen wirklich passen
Date 25-04-18
Teaser Werden Felgen in einer Anzeige als passend beschrieben, darf keine weitere zulassungsrechtliche Prüfung notig sein.
Text

Nürnberg (D-AH/kh) – Werden Felgen in einer Anzeige als „passend“ beschrieben, darf keine weitere zulassungsrechtliche Prüfung nötig sein. Dies entschied das Amtsgericht München und verurteilte einen Verkäufer zur Rücknahme der Felgen gegen Erstattung des Kaufpreises (Az. 242 C 5795/17).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, kaufte ein Kunde auf eBay ein Set Alufelgen, welches in der Anzeige als „passend“ für sein Automodell beschrieben wurde. Erst später stellte er fest, dass die Felgen zwar problemlos angebracht werden können, das Fahrzeug jedoch erst nach einer weiteren zulassungsrechtlichen Prüfung gefahren werden kann. Er forderte daher vom Verkäufer die Erstattung des Kaufpreises gegen Rücknahme der Felgen. Dieser verweigerte die Rücknahme jedoch und verwies darauf, dass das Verwendungsrisiko beim Käufer liege.

Das Gericht gab dem Käufer recht und betonte, dass dem Begriff „passend“ nicht nur eine rein technische Bedeutung zukäme. Die Beschreibung impliziere auch, dass die Felgen ohne Weiteres für den entsprechenden Fahrzeugtyp geeignet seien und ohne vorherige Prüfung genutzt werden könnten. „Der Verkäufer kann sich also nicht darauf berufen, dass die Beschaffenheitsvereinbarung nur den technischen Aspekt umfasst“, erklärt Rechtsanwältin Martina Scholz (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Das Gericht verurteilte den Verkäufer dazu, die Felgen zurückzunehmen und im Gegenzug den Kaufpreis zu erstatten. Zusätzlich musste er die Versandkosten tragen und dem Käufer die entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ersetzen.

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