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Title Keine Zwangsquarantäne für Hundewelpen
Date 16-01-19
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Nürnberg (anwaltshotline.de/aw) – Hundewelpen dürfen auch die ersten Lebenswochen mit Menschen, anderen Tieren und im Freien verbringen. Ein Züchter ist nicht verpflichtet, sie solange in Quarantäne zu halten, bis der volle Impfschutz gegen typische Krankheiten erreicht ist. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az. 1 U 262/18).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, hatte eine Züchterin Hundewelpen verkauft, von denen einer an Parvovirose erkrankte. Das Tier musste mehrere Wochen in einer Tierklinik behandelt werden, wofür der neue Besitzer nun Schadenersatz verlangt.

Die Züchterin hatte den Welpen mitgenommen, als sie eines seiner Geschwister an dessen neuen Besitzer übergab. Bei dieser Gelegenheit konnten die Hunde frei auf dem fremden Gelände herumlaufen. Dabei müsse sich das Tier mit Parvovirose angesteckt haben, argumentierte nun der Kläger. Deshalb müsse die Züchterin für die Behandlungskosten aufkommen. Das OLG Koblenz wies die Klage allerdings zurück. Die Züchterin habe mit den Tieren alle vorgeschriebenen tierärztlichen Untersuchungen wahrgenommen und die Welpen auch impfen lassen. Dass der volle Impfschutz noch nicht aufgebaut war, als sie die Tiere mit auf das fremde Grundstück nahm, sei ihr nicht vorzuwerfen. „Es gibt keine Vorschrift, die einen Züchter verpflichtet, Welpen in Quarantäne zu halten, bis der Impfschutz aufgebaut ist“, erklärt Rechtsanwalt Lutz Treppenhauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Das sah auch das Gericht so. Die Züchterin habe bei dem Ausflug keine besonderen Gefahren wie ein erhöhtes Infektionsrisiko erkennen können. Zudem sei es auch Aufgabe einer Züchterin, Welpen frühzeitig an andere Tiere, den Menschen und die Umwelt zu gewöhnen.

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