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Title Bestellbestätigung ist für Verkäufer nicht bindend
Date 16-11-18
Teaser Die Bestellbestätigung per E-Mail stellt nur eine Wissenserklärung und keine Annahme der Bestellung dar.
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Nürnberg (D-AH/fk) – Die Bestellbestätigung per E-Mail stellt nur eine Wissenserklärung und keine Annahme der Bestellung dar. Kunden haben nur wegen dieser Bestätigung kein Recht auf Auslieferung der Ware, entschied das Amtsgericht Plettenberg (Az. 1 C 219/17).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, bestellte eine Kundin über den Onlinemarktplatz Amazon Marketplace bei einem Elektroshop einen Whirlpool aus hochwertigem Acryl für 396 Euro. Sie erhielt daraufhin eine Bestellbestätigung. Als ihr Whirlpool aber auch Wochen später nicht eintraf, forderte sie den Versandhändler auf, ihre Ware herauszugeben. Der Händler allerdings weigerte sich, da sein Amazonkonto geknackt und tausende Waren in seinem Namen zu unrealistisch niedrigen Preisen angeboten wurden. Die Käuferin berief sich allerdings auf die Bestellbestätigung von Amazon und der Fall ging vor Gericht.

Das Amtsgericht Plettenberg gab nun dem Händler recht. Die Bestellbestätigung seitens Amazon stelle noch keine Annahme der Bestellung und somit nicht die Pflicht zur Vertragserfüllung dar, sondern lediglich eine Wissenserklärung. Ein Kaufvertrag allerdings erfordere eine beidseitige Willenserklärung. „Auf Käuferseite nämlich durch das Aufgeben einer Bestellung und auf Verkäuferseite durch die Annahme der Bestellung beziehungsweise den Versand der Ware“, erklärt Rechtsanwalt Carsten Dreier (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Eine Bestellbestätigung per E-Mail sei aber noch nicht als Willenserklärung seitens des Verkäufers zu werten, so das Gericht.

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