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Title Wann wird eine Versicherung prämienfrei?
Date 12-08-13
Teaser Will der Versicherungsnehmer eine bestehende Lebensversicherung in eine prämienfreie Versicherung umwandeln, muss er dies der Versicherung gegenüber erklären.
Text

Will der Versicherungsnehmer eine bestehende Lebensversicherung in eine prämienfreie Versicherung umwandeln, muss er dies der Versicherung gegenüber erklären. Er hat dabei klar und deutlich den Willen zum Ausdruck zu bringen, die laufende Lebensversicherung zukünftig auf Dauer beitragsfrei zu stellen. Will er die Beiträge aber nur vorübergehend aussetzen, ist dies kein grundlegendes Umwandlungsverlangen - sondern lediglich so zu verstehen und zu handhaben, dass die Versicherung zwar für kurze Zeit zur Ruhe kommen, aber später zu unveränderten Bedingungen weitergeführt werden soll. Das hat das Oberlandesgericht Köln klargestellt (Az. 20 U 230/12).

Im Streitfall war eine Kapitallebensversicherung eines Angestellten in eine betriebliche Direktversicherung umgewandelt worden. Womit das Unternehmen zur Versicherungsnehmerin wurde. In dieser Eigenschaft bat es die Assekuranz um eine Beitragsfreistellung des bisher durch eine monatliche Entgeltumwandlung finanzierten Versicherungsvertrages. Der betroffene Angestellte sei bis auf weiteres krank, ohne Lohnfortzahlung und beziehe von dem Unternehmen zur Zeit kein laufendes Entgelt.

Die Versicherung nahm den Antrag entgegen, wies aber sogleich darauf hin, dass eine Wiederinkraftsetzung nur innerhalb von zwei Jahren möglich sei und in der Regel immer eine neue Gesundheitsprüfung voraussetze. Als dann ein Jahr später die Beitragsfreistellung wieder hinfällig wurde, scheiterte die Wiederinkraftsetzung der Versicherungspolice jedoch am Ergebnis dieser neuerlichen Prüfung der Gesundheitserklärung des Versicherten.

Allerdings zu Unrecht, wie die Kölner Oberlandesrichter betonten. Die strittige Lebensversicherung war nicht rechtmäßig in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt worden - bestand also all die Zeit zu unveränderten Bedingungen fort. Das Unternehmen hatte die Beitragsfreistellung für die betriebliche Direktversicherung nämlich ausdrücklich nur wegen der Erkrankung des Betroffenen gewünscht. Die Versicherungsnehmerin hatte dabei keine Zweifel aufkommen lassen, dass sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen werde, sobald der Angestellte erneut ein laufendes Entgelt beziehe. "Da es sich dabei aber um einen vorübergehenden Zustand handelte, fehlte es bei der Antragstellung an dem vom Gesetzgeber geforderten klaren und eindeutigen Willen, den Vertrag dauerhaft in eine beitragsfreie Versicherung umzuwandeln - was somit nicht geschehen ist", erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos.

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