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Title Zuparken einer Blitzeranlage keine Straftat
Date 08-10-13
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OrdnungswidrigkeitenrechtEin Autofahrer wurde geblitzt und parkte dann genau vor den Sensoren der Messanlage

Parkt ein Autofahrer eine Blitzeranlage zu und verhindert somit Geschwindigkeitsmessungen, so stellt das keine Störung öffentlicher Betriebe dar und kann somit auch nicht bestraft werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. 1 StR 469/12).

Als ein Messbeamter Geschwindigkeitsmessungen durchführte, tappte ein Autofahrer in die Radarfalle. Als Trotzreaktion parkte er sein Fahrzeug direkt vor der Messanlage und verhinderte somit weitere Geschwindigkeitskontrollen. Er stieg aus dem Auto aus und ging in seine Wohnung. Der Beamte fand daraufhin die Telefonnummer des Mannes heraus und forderte ihn auf, seinen Wagen wegzustellen, weil er die Sensoren der Messanlage blockiert. Dieser jedoch argumentierte damit, dass sein Auto nicht im Parkverbot steht und er seinen Wagen dort parken darf. Daraufhin wollte der Messbeamte den Wagen abschleppen lassen und verständigte einen Abschleppdienst. Damit hatte der angebliche „Parksünder“ aber gerechnet und kam mit einem Traktor angefahren. Als er sein ursprünglich geparktes Fahrzeug entfernte, parkte er den Traktor mit heruntergelassenem Frontlader vor die Messanlage. Somit konnte der Traktor nicht abgeschleppt werden. Erst als die Polizei eintraf, entfernte der Mann das Vehikel. Daraufhin wurde er wegen „Unbrauchbarmachung einer dem Betrieb dienlichen Sache“ angeklagt.

Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, wo die Frage geklärt wurde, ob das Verhalten des Angeklagten eine Störung öffentlicher Betriebe darstellt. Die Richter haben entschieden, dass ein Tatbestand nach § 316b StGB nicht vorliegt. Im vorliegenden Fall habe der Angeklagte lediglich die Messung verhindert, in dem er die Sensoren der Messanlage „zugeparkt“ habe. „Hätte er die Sensoren der Messanlage manipuliert, zerstört oder zum Beispiel mit einer Sprühdose beschmiert, wäre er nicht so davon gekommen“, erklärt Rechtsanwältin Petra Nieweg.

Bildquelle: DirkVorderstraße/flickr.com/cc-by

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