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Title Ortskundigkeit kann zu erhöhtem Mitverschulden bei Verkehrsunfällen führen
Date 02-11-17
Teaser Wenn es bei einem Überholvorgang zu einer Streifkollision kommt, die für beide Fahrzeuge vermeidbar gewesen wäre, kann die Ortskundigkeit eines Verkehrsteilnehmers zu dessen erhöhtem Mitverschulden führen, so das Amtsgericht Ansbach.
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Nürnberg (D-AH/kh) – Wenn es bei einem Überholvorgang zu einer Streifkollision kommt, die für beide Fahrzeuge vermeidbar gewesen wäre, kann die Ortskundigkeit eines Verkehrsteilnehmers zu dessen erhöhtem Mitverschulden führen, so das Amtsgericht Ansbach (Az. 3 C 775/16).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, wollte ein Pkw-Fahrer zwei vor sich fahrende Lkw überholen. Nachdem er den ersten überholt hatte und sich auf Höhe des zweiten befand, kam es aufgrund einer Fahrbahnverengung zu einer Streifkollision zwischen Pkw und Lkw. Der Pkw-Fahrer forderte daraufhin mehr als 4.000 Euro für den erlittenen Schaden.

In einem vom Gericht angeforderten technischen Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass der Unfall für beide Parteien vermeidbar gewesen wäre. Der Lkw hätte am äußersten rechten Fahrbahnrand fahren müssen; der Pkw hätte abbremsen und nach links lenken müssen. Das Gericht entschied dementsprechend, dass beiden Fahrern eine Mitschuld zuzusprechen sei. Allerdings wurde dem Pkw-Fahrer aufgrund seiner Ortskundigkeit mit 60 Prozent das überwiegende Verschulden zugewiesen. „Obwohl der Fahrer von der Fahrbahnverengung wusste, hat er den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten“, erklärt Rechtsanwalt Gerhard Heilmann (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Das Landgericht Ansbach als Berufungsinstanz sah dies genauso. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.

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