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Title Falschparker haftet für Unfall im Dunkeln
Date 11-05-18
Teaser Stößt ein Fahrer bei Dunkelheit gegen ein falsch geparktes Fahrzeug, haftet auch der Halter des geparkten Pkw für die Unfallfolgen.
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Nürnberg (D-AH/fk) – Stößt ein Fahrer bei Dunkelheit gegen ein falsch geparktes Fahrzeug, haftet auch der Halter des geparkten Pkw für die Unfallfolgen. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und sprach dem geschädigten Halter lediglich 75 Prozent des entstandenen Schadens zu (Az. 16 U 212/17).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, hatte ein Autofahrer sein Fahrzeug unmittelbar hinter einer Verkehrsinsel am rechten Straßenrand im Halteverbot geparkt. Bei Dunkelheit übersah ein weiterer Autofahrer den dort stehenden Pkw und fuhr ungebremst auf. Der Halter sah die alleinige Schuld beim Unfallverursacher und verlangte, dass dieser vollumfänglich hafte. Der sah das aber anders und der Fall ging vor Gericht.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied nun, dass sowohl Unfallverursacher als auch Falschparker für den Unfall verantwortlich seien. Zwar sei der Schuldanteil des Fahrenden höher und der Halter des beschädigten, verbotswidrig geparkten Pkw erhalte in diesen Fällen grundsätzlich vollen Schadensersatz. Hier stehe dem Falschparker aber aufgrund der besonderen Umstände nur ein anteiliger Schadensersatzanspruch zu. „Der Zusammenstoß wäre mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit vermieden worden, wenn der Kläger sein Fahrzeug korrekt an einer anderen Stelle geparkt hätte“, erklärt Rechtsanwältin Christina Bethke (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Nicht nur die Dunkelheit, sondern auch die Art und Weise, in der das parkende Fahrzeug am Straßenrand stand, spielten hier eine Rolle. Der Unfallverursacher müsse daher nur zu 75 Prozent für den entstandenen Schaden haften, so das Gericht.

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