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Title Fahrradfahrverbot nach Alkohol am Steuer rechtmäßig
Date 21-02-17
Teaser Wer bereits durch Fahren unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr auffällig wurde und das daraufhin angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht einreicht, dem kann untersagt werden, auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen.
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Nürnberg (D-AH/lr) – Wer bereits durch Fahren unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr auffällig wurde und das daraufhin angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht einreicht, dem kann untersagt werden, auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. So lautet der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Bayern (Az. 11 ZB 16.880).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, ließ sich ein Mann gleich zweimal mit zu viel Alkohol im Blut sowohl am Steuer als auch hinter dem Lenker erwischen. Einmal verursachte er mit 1,15 Promille mit dem Auto einen Unfall, bei dem es gar zu Verletzten kam. Ein anderes Mal erwischte ihn die Polizei mit 1,85 Promille auf dem Fahrrad. Die zuständige Behörde forderte daraufhin ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), um über mögliche Strafen zu entscheiden. Dieses legte er allerdings gar nicht erst vor. Daraufhin entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis und verbot ihm Fahrzeuge aller Art zu benutzen. In Klammern fügte sie eine Auflistung der verbotenen Fahrzeuge an, darunter auch das Fahrrad. Das wollte der Mann nicht hinnehmen und behauptete der Bescheid der Behörde sei nicht eindeutig genug und deshalb genau wie die Aufforderung zu einer MPU ungültig.

Der Verwaltungsgerichtshof Bayern wies die Klage jedoch ab und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Für das Gericht war der Bescheid genau genug. Denn die Behörde führte in ihrem Schreiben explizit auch Fahrräder auf. Auch die MPU ist gerechtfertigt gewesen. Dass der Mann kein Gutachten vorgelegt hat, spreche nicht für ihn. „Die Behörde darf annehmen, dass jemand, der einer Aufforderung zur MPU nicht nachkommt, nicht für den Straßenverkehr geeignet ist“, erläutert Rechtsanwalt Volker Scheinert (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Eine Fahrradfahrt mit 1,85 Promille und eine spätere alkoholbedingte Unfallverwicklung können dazu führen, keinerlei Fahrzeuge mehr fahren zu dürfen. Auch solche nicht, für die kein Führerschein nötig ist wie zum Beispiel Fahrräder, so das Gericht.

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