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Title Reiserücktrittsversicherung: Bei Durchfall gibt es Geld zurück
Date 01-03-19
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Nürnberg (anwaltshotline.de/kh) – Die Reiserücktrittsversicherung muss zahlen, wenn Urlauber ihre Reise aufgrund einer starken Durchfallerkrankung nicht antreten können. Die konkrete ärztliche Diagnose spiele dabei keine Rolle, so das Oberlandesgericht Celle (Az. 8 U 165/18).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, musste ein Urlauber seine anstehende Reise aufgrund einer plötzlichen Durchfallerkrankung spontan absagen. Auch nach Einnahme von Medikamenten hatte sich an seinem Zustand nichts geändert. Nachdem sich die Reiserücktrittsversicherung weigerte zu zahlen, ging der Fall vor Gericht.

Die Richter stellten sich klar auf die Seite des Versicherten: Zwar hätte der Erkrankte die Reise rein technisch antreten können, doch sei eine längere Flugreise bei dieser Art der Erkrankung nicht zumutbar. Die Versicherung könne auch nicht argumentieren, dass dem Reisenden zu jeder Zeit Toiletten zur Verfügung gestanden hätten. Bei Flugreisen sei die Nutzung der Sanitäranlagen während des Start- und Landevorgangs nicht erlaubt und auch während des Flugs an sich bestehe die Möglichkeit, dass alle Toiletten gerade belegt seien. „Die Entscheidung des Gerichts lässt sich einfach zusammenfassen: Es kommt auf die Symptomatik und weniger auf die eigentliche ärztliche Diagnose an“, erklärt Rechtsanwältin Sigrun von Hasseln-Grindel (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Die Reiserücktrittsversicherung wurde schließlich dazu verurteilt, die Kosten zu erstatten.

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