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Title Charakterlicher Nichteignung - Entlassung von Soldaten aufgehoben
Date 30-10-13
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Verwaltungsrecht
Der Soldat verursachte einen Unfall mit einem Bundeswehrfahrzeug

Meldet sich ein Soldat krank und verhält sich gegenüber Vorgesetzten respektlos, können disziplinarische Maßnahmen durchaus angebracht sein. Eine Entlassung wegen angeblicher nicht charakterlicher Eignung ist aber im folgenden Fall nicht zu vertreten. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden (Az. 1 K 438/13.KO).

Ein Soldat der Bundeswehr verursachte einen Unfall mit einem Bundeswehrfahrzeug, dass er ohne Erlaubnis gefahren hat. Außerdem gab es immer wieder Streitigkeiten zwischen dem Soldaten und seinen Vorgesetzten: etwa wegen einer verhängten Urlaubssperre, einer Krankmeldung und einer angeblichen Übernachtung einer Soldatin im Kasernengebäude. Seine Vorgesetzten warfen dem Soldaten vor, er habe sich wiederholt respektlos verhalten. Sie waren der Meinung, dass ihm die charakterliche Eignung zum Soldaten fehlt und haben ihn entlassen. Der Soldat war aber anderer Meinung und klagte vor Gericht.

Die Richter gaben dem Soldaten recht. Zwar könne ein Soldat auf Zeit in den ersten vier Jahren entlassen werden, allerdings müsse bewiesen werden können, dass ihm auch wirklich eine charakterliche Eignung zum Soldaten fehlt. Die Vorgesetzten des Soldaten konnten vor Gericht die Übernachtung einer Soldatin bei dem Kläger nicht ausreichend darlegen. Die Richter sind der Meinung, dass man wegen einer Krankmeldung oder einer angeblichen Respektlosigkeit gegenüber den Vorgesetzten nicht auf eine charakterliche Nichteignung zum Soldaten zu schließen kann. „Hier hätte die Stammdienststelle der Bundeswehr zunächst auf Erziehungs- bzw. Disziplinarmaßnahmen zurückgreifen müssen, anstatt eine sofortige Entlassung auszusprechen“, kommentiert Rechtsanwalt Thomas Nolting das Urteil.

Bildquelle: DirkVorderstraße/flickr/cc-by

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