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Title Anwohner müssen Mülltonnen selbst zum Sammelplatz bringen
Date 14-02-19
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Nürnberg (anwaltshotline.de/aw) – Wer in einer sehr engen Straße wohnt, muss seine Mülltonnen unter Umständen selbst zu einem Sammelplatz bringen. Er kann nicht verlangen, dass Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens die Tonnen vom Haus abholen und zurückbringen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen jetzt in drei Eilverfahren (Az. 29. 8 L 5537/18.GI; 8 L 6098/18.GI und 8 L 6101/18.GI).


Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, wehrten sich Anwohner einer Straße in der hessischen Gemeinde Biedenkopf gegen eine Anordnung des Müllabfuhrzweckverbandes. Die Straße ist zu schmal für ein Müllauto. Bisher hatten deshalb die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens die Tonnen und den Sperrmüll an den Häusern abgeholt und selbst zum Müllauto gebracht. Die Anordnung sollte das nun ändern und verpflichtete die Anwohner, ihre Tonnen selbst zu einem festgelegten Sammelplatz zu bringen, der zwischen 75 und 110 Meter entfernt lag.


Die Anwohner argumentierten damit, dass die Anordnung für sie eine persönliche Härte bedeute. Außerdem wollten sie aus der jahrelang geübten Praxis den Anspruch ableiten, dass auch weiterhin das Unternehmen für die Abholung der Tonnen verantwortlich sei.


Dem widersprach das Verwaltungsgericht Gießen nun aber. „Die Wege zum Sammelplatz sind zumutbar. Und nur weil das Unternehmen die Tonnen jahrelang selbst abholte, entsteht daraus noch kein Anspruch, dass das auch in Zukunft so gehandhabt werden muss“, erklärt Rechtsanwalt Gerd Achim Klöß (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).


Das bestätigte auch das Gericht: Die Abholung der Tonnen aus der schmalen Straße sei mit erhöhten Kosten für das Unternehmen verbunden, die letztlich alle übrigen Gebührenzahler tragen müssten. Das sei nicht im öffentlichen Interesse.

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