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Title Silberfischchen in der Wohnung sind kein Sachmangel
Date 22-08-17
Teaser Wer eine gebrauchte Eigentumswohnung erwirbt, kann nicht erwarten, dass diese gänzlich frei von Silberfischchen ist.
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Nürnberg (D-AH/fk) – Wer eine gebrauchte Eigentumswohnung erwirbt, kann nicht erwarten, dass diese gänzlich frei von Silberfischchen ist. Denn für eine Wohnung sei ein Grundbestand von Silberfischchen nicht ungewöhnlich, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 22 U 64/16).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, erwarb die spätere Bewohnerin 2013 eine Eigentumswohnung für einen Preis von 117.000 Euro. Errichtet wurde die Immobilie bereits 1994. Wenige Monate nach ihrem Einzug bemerkte sie Silberfischchen im Badezimmer. Trotz ihrer Bemühungen, die unliebsamen Hausgäste loszuwerden, breiteten sich die Tiere in der ganzen Wohnung aus. Auch ein Kammerjäger konnte der Lage nicht mehr Herr werden. Die Käuferin war der Ansicht, der Befall war schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden und stelle einen Mangel dar. Sie wollte daher vom Kaufvertrag zurücktreten.

Doch das Oberlandesgericht Hamm stellte sich nicht auf ihre Seite. Ein Grundbestand an Silberfischchen sei in einer bereits gebrauchten Wohnung keine Seltenheit und daher auch kein Mangel. Durch die Tiere bestehe auch keine Gesundheitsgefahr. „Erst wenn das Objekt durch die Insekten unbewohnbar wird, ist ein Mangel vorhanden“, erklärt Rechtsanwältin Andrea Brümmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Doch das sei hier nach der Einschätzung eines Gutachters nicht der Fall.

Die Bewohnerin könne zudem nicht beweisen, dass zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe bereits ein starker Befall von Silberfischchen vorhanden war. Der rasante Anstieg der Population der Tiere habe demnach genauso gut erst nach dem Einzug der Käuferin stattfinden könne, so das Gericht.


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