Single View for Judgment

Title Nach der Scheidung: Sorgerecht für den Hund
Date 17-12-18
Teaser
Text

Nürnberg (anwaltshotline.de/aw) – Auch wenn Tiere rein rechtlich als Sache gelten, können geschiedene Eheleute Hund und Co. nicht einfach hin und her schieben. Um zu entscheiden, welcher Partner nach einer Scheidung den Hund behalten darf, müssen auch Tierschutzüberlegungen berücksichtigt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 11 WF 141/18).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, hatte ein Ehepaar aus Osnabrück 2013 einen Hund gekauft und ihn „Dina“ genannt. Doch die Ehe hielt nicht, Anfang 2016 trennte sich das Paar. Die Ehefrau zog nach Schleswig-Holstein um, der Hund blieb beim Ehemann in Osnabrück. Mehr als zwei Jahre später forderte die Frau die Herausgabe des Hundes. Das Argument: Bei einer Scheidung müsse der Hausrat unter den Eheleuten aufgeteilt werden und rein juristisch falle der Hund in diese Kategorie.

Das Gericht sah für die Klage allerdings keine Erfolgsaussichten. Ein Hund gelte bei einer Scheidung zwar tatsächlich als Hausrat, sei aber eben ein Lebewesen. Und das müsse berücksichtigt werden. „Der Tierschutz spielt bei der Entscheidung eine wichtige Rolle“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Dem schloss sich auch das Gericht an: Das Tier müsse dem Partner zugesprochen werden, der die Hauptbezugsperson für Dina sei. Nach Ansicht des Gerichts war das der Ex-Mann der Klägerin. Immerhin habe sie seit ihrem Umzug, also mehr als zwei Jahre lang, keinen Kontakt zu Dina gehabt. Zudem habe ihr Ex-Mann den Hund in dieser Zeit gut versorgt. Es sei Dina also nicht zuzumuten, sich von ihrem Herrchen trennen zu müssen. Das „Sorgerecht“ für Dina bleibt beim Ex-Mann, die Frau kann den Hund nicht herausverlangen.

Back to list

Familienrecht: Persönliche Rechtsberatung vom Anwalt

  • Einfach und verständlich
  • Ohne Termin
  • Rechtssicher
*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.