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Title Eltern streiten vor Gericht um den Namen ihres Kindes
Date 19-11-18
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Nürnberg (anwaltshotline.de/aw) – Wenn sich getrennt lebende Eltern nicht auf einen Namen für ihr gemeinsames Kind einigen können, kann das Gericht das Namensbestimmungsrecht aufteilen. So entschied das Amtsgericht Regensburg in einem Fall, dass der Vater den zweiten Vor- und die Mutter den Nachnamen des Kindes bestimmen dürfen (Az. 209 F 758/18).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, hatten sich die Eheleute schon vor der Geburt ihres gemeinsamen Kindes getrennt. Das Baby wächst im Haushalt der Mutter auf, in dem auch eine Halbschwester lebt. Auf einen ersten Vornamen für das Kind konnten sich die Eltern einigen, nicht aber auf den Zweitnamen. Und auch der Nachname wurde zum Streitthema, denn das Paar hatte bei der Hochzeit keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt.
Beide Elternteile beantragten beim Amtsgericht Regensburg das

Namensbestimmungsrecht. Doch das Gericht urteilte salomonisch: Die Mutter darf den Nachnamen bestimmen, dafür steht dem Vater die Wahl des zweiten Vornamens zu. Damit seien sowohl das Kindeswohl als auch die berechtigten Interessen beider Elternteile geschützt, argumentierten die Richter. „Für das Kind ist es wichtig, denselben Nachnamen zu tragen wie seine Mutter und Halbschwester, mit denen es im selben Haushalt lebt“, erklärt Rechtsanwalt Florian Heuer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Doch das Gericht berücksichtigte auch den Wunsch des Vaters, dass der Name seines Kindes seine indischen Wurzeln widerspiegle. Deshalb darf der Vater einen entsprechenden zweiten Vornamen festlegen.

Zunächst hatte der Vater Beschwerde gegen das Urteil eingelegt, doch das Oberlandesgericht Nürnberg schloss sich der Einschätzung des Amtsgerichtes an. Daraufhin zog der Vater seine Beschwerde zurück.

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