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Title Ehefrau erbt trotz Berliner Testament nichts
Date 06-12-18
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Nürnberg (anwaltshotline.de/aw) – Wenn sich Eheleute scheiden lassen, wird ein sogenanntes Berliner Testament unwirksam. Das gilt auch, wenn sie das Scheidungsverfahren aussetzen, um in einer Mediation zu prüfen, ob die Ehe doch zu retten ist. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 3 W 71/18).


Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, hatte ein Ehepaar 2012 ein Berliner Testament aufgesetzt. Das erlaubt es Ehe- oder Lebenspartnern, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Erst wenn beide Ehegatten tot sind, fällt das Erbe an Dritte, zum Beispiel an die Kinder. Im Jahr 2013 trennte sich das Paar allerdings und der Ehemann verfasste ein neues Testament, in dem er die gemeinsame Adoptivtochter zur Alleinerbin einsetzte. Seine Noch-Ehefrau sollte nichts erben. Die Ehefrau reichte später die Scheidung ein, der der Mann vor Gericht zustimmte. Beide einigten sich aber darauf, das Scheidungsverfahren auszusetzen und stattdessen in einer Mediation zu prüfen, ob sie ihre Ehe doch retten könnten. Vor Ende der Mediation starb der Mann und seine Noch-Ehefrau stritt mit der Adoptivtochter um das Erbe.


Das Oberlandesgericht Oldenburg gab schließlich der Tochter recht. Sie wird Alleinerbin, die Witwe geht leer aus. Das Berliner Testament verliere seine Wirksamkeit, wenn die Ehe geschieden werde, erklärte das Gericht. Dazu muss die Scheidung auch noch nicht vollzogen sein. „Es reicht aus, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).


Im vorliegenden Fall konnte das Gericht auch nicht erkennen, dass es sich der Mann wirklich anders überlegt hatte. Immerhin habe das Paar bereits drei Jahre lang getrennt gelebt. Außerdem hätten sie sich zwar auf die Mediation geeinigt, aber nicht explizit erklärt, dass sie ihre Ehe fortführen wollten. In diesem Fall werde vom Gesetz vermutet, dass die Ehe gescheitert und damit das Berliner Testament unwirksam sei.

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