Single View for Judgment

Title Die Chemie muss stimmen
Date 28-06-18
Teaser Wer als Labormitarbeiter wegen einer geplanten Straftat verurteilt wird, die er mit Chemikalien seines Arbeitgebers begehen wollte, muss nicht zwingend mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
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Nürnberg (D-AH/fk) – Wer als Labormitarbeiter wegen einer geplanten Straftat verurteilt wird, die er mit Chemikalien seines Arbeitgebers begehen wollte, muss nicht zwingend mit einer fristlosen Kündigung rechnen. So entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 11 Sa 319/17).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, arbeitete der Angestellte eines Chemieunternehmens bereits seit 1991 in der Qualitätsanalyse seines Arbeitgebers. Er stellte dafür Silikonprüfplatten her. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei bei ihm 1,5 Kilogramm chemische Stoffmischungen und ein Betäubungsmittel. Die Beamten stuften diese Mischungen als gefährlich ein und ein Gericht verurteilte den Mitarbeiter wegen des Versuchs eines Sprengstoffvergehens. Als sein Arbeitgeber durch Presseberichte auf den Fall aufmerksam wurde und den Angestellten wiedererkannte, kündigte er dem Missetäter fristlos. Das wollte dieser aber nicht akzeptieren und der Fall ging vor Gericht.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gab dem Mann nun recht. Zwar könne eine solche Verurteilung Anlass für eine fristlose Kündigung sein. Doch seien hier Art und Schwere des Delikts, die konkret nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Tätigkeit sowie die Stellung im Betrieb zu berücksichtigen. „Die gefundenen Chemikalien waren kein Teil seiner Arbeitsaufgabe und stehen somit nicht in einem direkten Verhältnis zu seinem Job“, erklärt Rechtsanwältin Ilona Reichert (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Das müsse positiv berücksichtigt werden, so das Gericht

Dass der Mitarbeiter bereits über 25 Jahre für seinen Arbeitgeber tätig war, spiele ebenso in die Bewertung mit hinein. Die fristlose Kündigung sei deshalb unwirksam.

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