Single View for Judgment

Title Kein Schadensersatz für weitergegebene TAN
Date 30-10-17
Teaser Wer am Telefon die Transaktionsnummer, kurz TAN, für eine Überweisung im Online-Banking weitergibt, handelt grob fahrlässig.
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Nürnberg (D-AH/fk) – Wer am Telefon die Transaktionsnummer, kurz TAN, für eine Überweisung im Online-Banking weitergibt, handelt grob fahrlässig. Die Bank muss daher in so einem Fall durch Phishing ergaunertes Geld nicht zurückzahlen, urteilte das Amtsgericht München (Az. 132 C 49/15).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, erhielt ein Ehepaar eine angebliche E-Mail ihrer Bank mit einem Formular, in dem es persönliche Daten sowie seine Kontonummer angeben sollte. Kurz nachdem es die Informationen abgeschickt hatte, rief eine vermeintliche Angestellte der Bank an. Sie nannte der Ehefrau einige Zahlen und bat sie, diese zu notieren und mit denen, die sie gleich per SMS erhalten würde, zu vergleichen und die letzten Ziffern am Telefon zu wiederholen. Dabei handelte es sich um die Bestätigungs-SMS für eine Überweisung, inklusive der dafür nötigen TAN, die aus eben jenen letzten Ziffern bestand. Diese nannte das Paar am Telefon und ermöglichte so den Betrügern, über 4.000 Euro von ihrem Konto auf das Gaunerkonto zu überweisen. Als der Schwindel auffiel und Rückbuchungen nicht möglich waren, verlangte das Ehepaar Schadensersatz von der Bank. Doch diese weigerte sich.

Das Amtsgericht München gab der Bank nun recht. Im Zuge des SMS-TAN-Verfahrens würde je eine TAN für je genau eine konkrete Aktion erzeugt und auf die bei der Bank hinterlegte Mobilnummer des Kunden gesendet. In einer solchen SMS sei klar ersichtlich, worum es geht und für welche konkrete Aktion die TAN gedacht ist. „Missachten Bankkunden diese deutlichen Hinweise und geben die Nummer auch noch an Dritte weiter, die damit die in der SMS genannte Transaktion durchführen, handeln sie grob fahrlässig“, erklärt Rechtsanwältin Heike Brüggemann (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Im Falle von grober Fahrlässigkeit müsse die Bank kein Geld erstatten oder gar Schadensersatz zahlen, so das Gericht. 

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