Vermittlervertrag
Vermittlervertrag - Infos und Rechtsberatung
Unter einem Vermittlervertrag versteht man Verträge, die darauf abzielen, dass der Vermittler seinem Auftraggeber einen geeigneten Vertragspartner vermittelt.
Eine häufige Form des Vermittlervertrages ist derjenige zwischen einem professionellen Arbeitsvermittler und einem Arbeitssuchenden. Regelungen hierzu finden sich im Sozialgesetzbuch III (§ 296 SGB). Dieser Vertrag, in dem sich ein Vermittler verpflichtet, einem Arbeitssuchenden eine Arbeitsstelle zu vermitteln, bedarf der schriftlichen Form. Die Vergütung des Vermittlers ist anzugeben. Zu den Leistungen der Vermittlung gehören auch alle Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung erforderlich sind, insbesondere die Feststellung der Kenntnisse des Arbeitssuchenden, sowie die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung. Oftmals wird von der Bundesagentur für Arbeit den Arbeitssuchenden ein entsprechender Gutschein erteilt.
Bei Fragen zum Vermittlervertrag geben Ihnen die Kooperationsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch Auskunft.