Optionsvertrag
Optionsvertrag - Infos und Rechtsberatung
Der Optionsvertrag ist eine Unterart des sog. Vorvertrages.
Ein Vorvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft, dessen Erfüllung im Abschluss des Hauptvertrages liegt. Diese Vertragsart ist gesetzlich nicht geregelt, hat sich aber in der Praxis aus dem Bedürfnis heraus entwickelt, bereits vor Abschluss eines Hauptvertrages eine gewisse Bindungswirkung erreichen zu können. Sinn eines Optionsvertrages ist es, einem Vertragspartner die Möglichkeit zu geben, einseitig den Hauptvertrag zum Abschluss zu bringen, während der andere Vertragspartner bei Ausübung dieser Option zum Abschluss des vereinbarten Hauptvertrages verpflichtet ist. Häufig wird ein Optionsvertrag von Entwicklerfirmen mit einer Produktionsfirma geschlossen. Die Entwicklerfirma schließt dabei schon am Anfang oder während der Entwicklungsphase eines Produktes einen Optionsvertrag mit einer Produktionsfirma. Dieser gibt der Entwicklerfirma z. B. über einen Zeitraum von einigen Jahren die Möglichkeit (Option), einseitig einen vorformulierten Produktionsvertrag wirksam werden zu lassen und sich so über den gesamten Entwicklungszeitraum bestimmte Produktionsbedingungen vorab zu sichern.
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