Ergänzungsvertrag
Ergänzungsvertrag - Infos und Rechtsberatung
Ein Ergänzungsvertrag ist immer nur dort denkbar, wo schon ein Vertragsverhältnis besteht.
Durch einen Ergänzungsvertrag kann der schon vorhandene Vertrag inhaltlich präzisiert, geändert oder mit zusätzlichen Regelungen ausgestattet werden. Z.B. kann eine Verschiebung des Zahlungstermines vereinbart werden. Für einen Ergänzungsvertrag ist immer die Zustimmung aller Vertragspartner erforderlich.Eine einseitige Ergänzung ist nicht möglich. Wenn also jemand als Käufer ein Auto gekauft hat, können die Parteien ergänzend zu diesem Kaufvertrag vereinbaren, dass dieses Auto eine besondere Ausstattung haben oder spätestens bis zu einem bestimmtem Zeitpunkt geliefert werden soll. Ist eine bestimmte Form vorgeschrieben, muss die Form auch bei der Ergänzung des Vertrages beachtet werden. So muss im Falle eines Grundstückskaufvertrages die Ergänzung ebenfalls notariell beurkundet werden.
Bei Fragen stehen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG gerne zur Verfügung.