Agenturvertrag
Agenturvertrag: Inhalt, Regelungen und Rechtsberatung
Ein Agenturvertrag liegt vor, wenn ein Geschäft im Auftrag eines Dritten nicht nur vermittelt, sondern auch geschlossen und abgewickelt wird. Der Agent handelt dabei im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Es handelt sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB.
Wann kommt es zu Agenturverträgen?
Agenturverträge kamen häufig bei der Inzahlungnahme von Fahrzeugen beim Kfz-Kauf vor. Der Händler hat das in Inzahlungnahme genommene Fahrzeug unter Vereinbarung einer Mindestpreisgarantie und Stundung des Kaufpreises bis zum Verkauf und mit einer Aufrechnungsabrede unter fremden Namen verkauft. Diese Konstellation war damals umsatzsteuerrechtlich motiviert. Durch die Einführung der Differenzbesteuerung (§ 25 a UStG - Umsatzsteuergesetz) kann der Händler den Altwagen nun im eigenen Namen und für eigene Rechnung veräußern. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich dann um einen einheitlichen Kaufvertrag mit Ersetzungsbefugnis oder um einen gemischten Vertrag aus Kauf und Tausch.
Agenturvertrag: Beratung durch einen Anwalt
Bei weiteren Fragen in Ihrer rechtlichen Angelegenheit stehen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG gerne täglich von 7 bis 1 Uhr per Telefon oder schriftlich per E-Mail zur Verfügung. Halten Sie vorliegende Unterlagen zum Gespräch bereit.