Schenkung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Schenkung - Infos und Rechtsberatung

Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

Als Zuwendung in diesem Sinne ist jeder Vermögensvorteil zu verstehen (z.B. Sachen, Rechte oder der Erlass einer Schuld). Die Bereicherung muss aber unentgeltlich erfolgen, das heißt, es darf keine Verbindung mit einer Gegenleistung vorliegen. Möglich ist dagegen eine Schenkung unter Auflage oder eine sogenannte gemischte Schenkung.

Der Schenkungsvertrag, das heißt der Vertrag durch den eine Leistung schenkungsweise versprochen wird, bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung.

Häufig erreichen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG Fragen,zum Beispiel zu den erbrechtlichen Folgen einer Schenkung, zur Wirksamkeit einer nicht notariell beurkundeten Schenkung oder zu den Möglichkeiten des Widerrufs einer Schenkung.

Aber auch Ihre Frage zu einem vielleicht ganz anderen Problem im Zusammenhang mit einer Schenkung kann in einem Gespräch mit den selbstständigen Kooperationsanwältinnen und -anwälten der DAHAG geklärt werden.

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