Rücktrittsfrist
Rücktrittsfrist - Infos und Rechtsberatung
Es gibt keine einheitlichen Rücktrittsfristen, da es auch kein allgemeines Rücktrittsrecht gibt. Das Rücktrittsrecht ist ein Gestaltungsrecht, welches zur Rückabwicklung eines Vertrages führt. Man unterscheidet dabei zwischen dem gesetzlichen und vertraglichen Rücktrittsrecht. Ist ein wirksamer Rücktritt von einer Frist abhängig, muss diese unbedingt eingehalten werden, da die Versäumung zum Rechtsverlust führen kann, z.B. kann man ggf. den Rücktritt nicht mehr erklären.
Zur Problematik des Rücktritts und der damit zusammenhängenden Fristen berät Sie ein selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG in der Regel in wenigen Minuten abschließend am Telefon.
Er informiert Sie auch über die grundsätzliche Möglichkeit eines Rücktritts in Ihrem speziellen Fall, über die notwendigen Formerfordernisse und natürlich über die einzuhaltenden Fristen.
Sofern ein vertragliches Rücktrittsrecht in Betracht kommt, halten Sie vorhandene Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit.