mündliche Zusage

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

mündliche Zusage - Infos und Rechtsberatung

Eine Zusage beinhaltet rechtlich die Annahme eines zuvor ergangenen Angebots.

Hierdurch erfolgt ein Vertragsabschluss. Nur in wenigen gesetzlich geregelten Fällen muss die Zusage schriftlich erfolgen. Meistens reicht die mündliche Zusage für den Vertragsschluss aus und ist rechtlich genauso bindend wie ein schriftlicher Vertrag. Die mündliche Form der Zusage beinhaltet in der Praxis das Problem der Beweisbarkeit. Selbst wenn Zeugen vorhanden sind, kann das Problem der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen vor Gericht einen Beweis erschweren. Daher sollte bei wichtigen Verträgen, der schriftlichen Form der Vorzug eingeräumt werden. Gleichzeitig sollte vor mündlicher und erst recht vor einer schriftlichen Zusage, also vor dem Abschluss eines Vertrages, die Entscheidung hinreichend geprüft werden. So ist man grundsätzlich auch an eine mündliche Zusage gebunden. Hat man Bedenken, ob der Vertragspartner sich an eine mündlich gegebene Zusage hält, empfiehlt es sich, sich die mündliche Zusage des Vertragspartners schriftlich bestätigen zu lassen oder vor Zeugen wiederholen zu lassen.

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