Minderjährigkeit
Minderjährigkeit - Infos und Rechtsberatung
Personen die noch keine 18 Jahre alt sind bezeichnet das Gesetz als Minderjährige.
Da Minderjährige nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, werden Sie im Rechtsverkehr von Ihrem Erziehungsberechtigten vertreten. Die Geschäftsfähigkeit ist in den §§ 104 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Kinder unter sieben Jahre sind nicht geschäftsfähig. Sei können keine wirksame Willenserklärung abgegeben und daher beispielsweise keine wirksamen Verträge schließen.Kinder zwischen 7 und 18 Jahren könne dagegen Kaufverträge wirksam abschließen, beispielsweise wenn Sie den Kaufgegenstand von Ihrem Taschengeld bezahlen können. Im Schadenersatzrecht gilt, dass der Minderjährige über sieben Jahre unter Umständen zum Schadenersatz verpflichtet sein kann.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen betreffend das Recht der Minderjährigen. Halten Sie hierzu eventuelle Unterlagen wie etwa Schreiben oder Verträge bereit.