Garantie: Ihre Rechte als Käufer
Die Garantie stellt eine Vereinbarung im Rahmen eines Kaufvertrages dar, durch welche die gesetzliche Mängelgewährleistung ergänzt und verstärkt wird.
Der Verkäufer, der Hersteller oder ein Dritter (z.B. Vertriebsunternehmen) übernimmt also die Gewähr dafür, dass die betroffene Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, also im Zeitpunkt der Übergabe, eine bestimmte Beschaffenheit aufweist oder für eine gewisse Dauer hält.
In welchem Umfang kann die Garantie gewährt werden?
Die Garantie kann sich auf alle Mängel beziehen oder nur auf einzelne Beschaffenheitsmerkmale der Kaufsache. Der Garantiegeber übernimmt dabei die Garantie in der Regel für einen bestimmten Zeitraum. Ist ein Zeitraum nicht bestimmt, so gilt im Zweifel die gesetzliche Verjährungsfrist. Treten während dieses Zeitraums Sachmängel an der Kaufsache auf, besteht ein Anspruch gegen den Garantiegeber, dessen Art und Umfang sich nach dem Inhalt der Vereinbarung richtet und verschuldensunabhängig ist.
Garantie und Gewährleistung: Wo liegt der Unterschied?
Die Gewährleistung ist, sofern sie nicht in wirksamer Weise ausgeschlossen wurde, gesetzlich geregelt und bedeutet, dass der Schuldner, also der Verkäufer oder Hersteller, dafür einstehen muss, dass eine gekaufte Sache bei Übergabe an den Gläubiger, also den Käufer, ohne Mangel und frei von Rechten Dritter ist.
Die Übernahme einer Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Verkäufers und dient dazu, das Vertrauen des Kunden in das Produkt oder die Herstellerfirma zu stärken. Die Garantie beinhaltet also eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers bzw. des Verkäufers, die über den Kaufvertrag hinaus geht (z. B. Preisgarantie, Reparatur vor Ort, Garantie für Bestandteile des Produkts, etc).
Garantie: Beratung durch einen Anwalt
Fragen zu Garantie, Garantiefrist und Garantievertrag sind klassische Alltagsprobleme der Verbraucher. Dabei sind die geltenden Regelungen und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer vom Einzelfall abhängig und jedes Problem individuell.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline helfen bei Unklarheiten gerne weiter und erläutern, ob in Ihrem konkreten Fall Garantie- oder Gewährleistungsansprüche in Betracht kommen und wie Sie diese gegebenenfalls realisieren können.
Am Telefon erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Situation sowie rechtssichere Tipps und Tricks zum weiteren Vorgehen. Auch die E-Mail-Beratung steht Ihnen bei Fragen rund um die Garantie zur Verfügung: Schildern Sie Ihr Problem online und ein erfahrener Anwalt antwortet Ihnen schnell und unkompliziert. So haben Sie alle Antworten schwarz auf weiß!
Die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline – Ihre Vorteile auf einen Blick
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