Formvorgaben - Infos und Rechtsberatung
Um einen Vertrag zu schließen, sind für eine Willenserklärung keine bestimmten Formvorgaben einzuhalten. Jedoch muss die Form geeignet sein, dass der Vertragspartner sie auch versteht. Es gilt hier zur Abschließung eines Vertrages die sogenannte Formfreiheit. Allerdings gibt es genügend Fälle, die einen Zeitpunkt oder den Inhalt des Geschäfts genau bestimmen wollen. Hier ist die Form meist durch das Gesetz vorgeschrieben. Zu erwähnen sind auch die besonderen Formvorgaben der öffentlichen Beglaubigung, Beurkundung.
Auch für die Rechtsgültigkeit einseitiger rechtserheblicher Willenserklärungen sind oft Formerfordernisse vorgeschrieben. So muss z.B. die arbeitsrechtliche Kündigung der Schriftform genügen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG! Hier treffen sie auf spezialisierte Anwälte, die sie gerne telefonisch beraten. Bitte halten sie vorhandene Unterlagen parat.
Formvorgaben: Beratung durch einem Anwalt oder einer Anwältin
Gerade bei akuten Problemen lohnt es sich, direkt Rücksprache mit einem Anwalt oder einer Anwältin zu halten. Die selbstständigen Kooperationsanwälte und Kooperationsanwältinnen der Deutschen Anwaltshotline stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und geben Ihnen Rechtsrat, der direkt auf Sie und Ihr Problem zugeschnitten ist - schnell und verständlich entweder per telefonischer Rechtsberatung oder E-Mail.
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